Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Erweiterung Kiesabbau, Firma Moränekies Baustetten GmbH & Co. KG

27.05.2024

Die Firma Moränekies Baustetten GmbH & Co. KG mit Betriebssitz in 88471 Laupheim, Vorholzstraße 14 hat am 04.04, ergänzt am 16.05.2024, beim Landratsamt Biberach einen vollständigen Antrag auf Erweiterung der bestehenden Abbaustätte auf der Ge-markung Baustetten eingereicht. Hierfür war eine allgemeine Vorprüfung des Einzel-falls durchzuführen. Die Abbaustätte befindet sich östlich von Baustetten zwischen dem Militärflugplatz Laupheim und der Ortschaft Walpertshofen an der Kreisstraße K 7516. Es handelt bei dem Vorhaben um die Erweiterung des bestehenden Kiesabbaus sowie eine Änderung der Rekultivierungsplanung. Dadurch erweitert sich die Ab-baustätte auf rd. 19 Hektar. Die Fläche der Erweiterung soll nach Verfüllung der Kiesgrube vollständig der land-wirtschaftlichen Nutzung zurückgeführt werden. Auf den Flächen (Flst.nr. 353, 355) wird nach Abbauende auf einem planmäßigen Bereich nahe des Hardter Wegs eine dauerhafte Ausgleichsfläche für den Artenschutz entstehen. Die mit Genehmigung von 2008 vorgesehenen Gehölzpflanzungen und Sukzessionsflächen werden teilweise an-gepasst. Dadurch werden die artenschutzrechtlichen Maßnahmen konzentriert und für die landwirtschaftliche Folgenutzung eine verbesserte Situation der Bewirtschaftung geschaffen. Auf dem Bestandsgelände und den Flächen der Erweiterung wird der Tro-ckenabbau weitergeführt. Die Aufbereitung der Rohstoffe wird auf dem bestehenden Gelände ohne Veränderungen stattfinden. Für das Vorhaben ergibt sich die Rechtsgrundlage aus § 19 Abs. 1, Abs. 2 und § 17 Abs. 5 Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (NatSchG). Zusammen mit der Erweiterungsfläche wird auf rd. 19 Hek-tar eingegriffen, sodass das Vorhaben § 7 Abs. 1, Abs. 3 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4.2.2 UVwG unterfällt. Es findet das UVPG auf das Vorhaben Anwendung. Zu beurteilen war, ob durch das Vorhaben er-hebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden könnten.

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan
Zulassungsverfahren

2. Planänderung nach §§ 43 und 43a bis 43c Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversor-gung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), § 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung, die vor dem 16. Mai 2017 galt, sowie §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitungsverbindung Niederrhein – Utfort – Osterath (EnLAG, Vorhaben Nr. 14) Genehmigungsabschnitt: Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung), Freileitungsprovisorium und Erdkabelpilot

27.05.2024

Das im vorliegenden Genehmigungsabschnitt Voerde – Rheinberg beantragte Vorhaben besteht aus dem Freileitungsprovisorium, das als temporäre Freileitung ausgeführt wird, und dem Erdkabelpiloten, welches letztendlich den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ darstellen wird. Bei dem vorliegenden Planfeststellungsabschnitt soll die seit 1926 betriebene 110-/220-kV-Freileitung Osterath – Wesel/Niederrhein, Bl. 2339 Wesel – Utfort im Abschnitt Voerde – 110-/380-kV Höchstspannungsleitungsverbindung (EnLAG, Vorhaben Nr. 14) Genehmigungsabschnitt: Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung) dauerhaft als 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung (größtenteils als Erdkabelpilot) ausgebaut sowie je eine Kabelübergabestation in Voerde und Budberg errichtet werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rheinquerung als Teilerdverkabelung (Erdkabelpilot), inklusive Planung, Genehmigung und Bau ist bis 2030 geplant. Für die kommenden Jahre ergeben sich jedoch auf den bestehenden Stromkreisen zwischen Niederrhein und Utfort im (n-1)-Fall (Ausfall eines Betriebsmittels z.B. eines Stromkreises) netztechnische Engpässe, durch die ein erhöhtes Risiko nicht hinnehmbarer Überlastungen sowie deutlicher Engstellen in der Freischaltmöglichkeit beim weiteren notwendigen Netzausbau im westlichen Rheinland entstehen. Um die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Kabelpiloten versorgungstechnisch überbrücken zu können wird im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ebenfalls ein rd. 10,2 km langes Freileitungsprovisorium als temporäre Überbrückung bis zur Inbetriebnahme des Erdkabelpiloten benötigt und beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Voerde und der Stadt Rheinberg beansprucht. Das Planfeststellungsverfahren wurde Ende September 2022 eingeleitet (Einreichzeitpunkt 1) und durch ergänzende Unterlagen Ende Juni 2023 in Bezug auf den Kabelpiloten konkretisiert (Einreichzeitpunkt 2). Nach Auswertung der in das Planfeststellungsverfahren von Privaten und Träger öffentlicher Belange (TöB) eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen und nachfolgenden Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange, beabsichtigt die Vorhabenträgerin ine Planänderung des Vorhabens. Die Planänderung umfasst im Wesentlichen die Anpassung von Einleitstellen zur Bauwasserhaltung für den Kabelpiloten und die damit verbundenen umweltfachlichen Auswirkungen. Im Rahmen der Planänderung werden alle hiermit im Zusammenhang stehenden Unterlagen angepasst.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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