Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

380kV-Ersatzneubau Güstrow - Parchim Süd

07.06.2024

Das Vorhaben ist Teil einer Gesamtmaßnahme, die unter der Bezeichnung „Höchstspannungsleitung Güstrow – Parchim Süd – Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt; Drehstrom Nennspannung 380 kV, mit den Einzelmaßnahmen Güstrow – Parchim Süd, Parchim Süd – Perleberg und Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt“ als Vorhaben Nr. 39 in der Anlage zu § 1 Abs. 1 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) gelistet ist. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, sämtliche Einzelmaßnahmen von Süden nach Norden sukzessive umzusetzen und damit die Bestandsleitung von derzeit 220 kV auf 380 kV zu verstärken. Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt Güstrow – Parchim Süd. Die Vorhabenträgerin plant, die vorhandene 220-kV-Leitung in diesem Abschnitt durch eine leistungsfähigere 380-kV-Leitung mit 3.600 Ampere Stromtragfähigkeit zu ersetzen. Abgesehen von kleinräumigen Trassenoptimierungen bei Güstrow, Gerdshagen und Lancken ist beabsichtigt, die neue 380-kV-Freileitung in der Trasse der vorhandenen 220-kV-Freileitung aus dem Jahr 1958 zu errichten. Die Bestandsleitung wird hierfür im Rahmen vorbereitenden Baufeldfreimachung im engen zeitlichen Zusammenhang kurz vorher bzw. zeitgleich zur Neuerrichtung der 380-kV-Leitung demontiert.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb der Gashochdruckleitung Homburg – Rhein in den Abschnitten RO5115 – Dackenheim – Heßheim (DN 500/DP 40) und RO5296 – Anschlussleitung Großkarlbach (DN 100/DP 70)

07.06.2024

Die Creos Deutschland GmbH, Am Zunderbaum 9, 66424 Homburg, hat den Neubau und Betrieb der Gashochdruckleitung Homburg – Rhein in den Abschnitten RO5115 – Dackenheim – Heßheim (DN 500/DP 40) und RO5296 – Anschlussleitung Großkarlbach (DN 100/DP 70) als Planfeststellungsverfahren beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb des Erneuerungsabschnittes Dackenheim – Heßheim (RO5115), DN 500, DP 40; Länge 9.033,53 m; Startpunkt: östlich der Bundesstraße B 271, nördlich von Dackenheim, Flurstück-Nr. 158/8, Gemarkung Dackenheim; Endpunkt: Einbindestelle Flurstück-Nr. 1968, Gemarkung Heßheim. b) Neubau und Betrieb der Anschlussleitung Großkarlbach (RO 5296), DN 100, DP 70, Länge: 314 m; Startpunkt: Armaturengruppe: Flurstück-Nr. 1986, Gemarkung Großkarlbach; Endpunkt: Stationsgebäude: Flurstück-Nr. 1570, Gemarkung Großkarlbach (notwendige Folgemaßnahme im Sinne des § 75 Abs. 1 VwVfG). Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen, Arbeitsflächen und Rohrlagerplätzen, die Ausweisung von Leitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: - Landkreis Bad Dürkheim, Verbandsgemeinde Freinsheim, Ortsgemeinden Dackenheim und Weisenheim am Sand sowie Verbandsgemeinde Leiningerland, Ortsgemeinden Bissersheim,Großkarlbach, Kirchheim an der Weinstraße und Laumersheim - Rhein-Pfalz-Kreis, Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, Ortsgemeinden Heßheim und Lambsheim.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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