Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 2 WEA in 34434 Borgentreich

27.09.2024

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errich-tung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N163/6.x mit 118,00 m bzw. 164,00 m Nabenhöhe, einer Gesamthöhe von 199,5 bzw. 245,5 m und einer Leistung von jeweils 6,8 MW auf den folgenden Grundstücken in 34434 Borgentreich: WEA 8: Gemarkung Bühne, Flur 16, Flurstück 182 (164 m Nabenhöhe) WEA 9: Gemarkung Bühne, Flur 17, Flurstück 47 (118 m Nabenhöhe) Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahren-sart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Die Genehmigungsbehörde hat auf Grund dessen am 30.10.2023 ent-schieden eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Verfahren wird daher im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Sandgrube Glane (Firma Scheele Sand + Kies GmbH & Co. KG)

27.09.2024

Die Scheele Sand + Kies GmbH & Co. KG, Wildeshausen, beabsichtigt die Neuaufnahme eines Sandabbaus nordwestlich der Stadt Wildeshausen. Die vorgesehene Abbaufläche weist eine Größe von etwa 9,5 ha auf und liegt nördlich der Bundesautobahn 1 bei Aumühle. Es ist vorgesehen, den Sand im Trockenabbau-verfahren zu gewinnen und per Lkw über die Glaner Straße (K 242) abzutransportieren. Eine Aufbereitung oder Weiterverarbeitung des Materials vor Ort erfolgt nicht. Der Standort für den geplanten Sandabbau liegt nordwestlich der Kreisstadt Wildeshausen, nördlich der Bundesautobahn 1 bei Aumühle. Die Größe der Antragsfläche beträgt insgesamt etwa 9,5 ha. Zu Nachbarflurstücken und bestehenbleibenden Wegen wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m eingehalten. Abzüglich des Sicherheitsstreifens ergibt sich eine Nettoabbaufläche von rd. 8,9 ha. Der Abbau erfolgt in 4 Abbauabschnitten. Die gewinnbaren Sande innerhalb der Abbaufläche betragen nach Abzug des Oberbodens und der nicht abbaubaren Rohböschungen rund 673.000 m³.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
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Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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