Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

4832 - Flurbereinigung Hildrizhausen/Altdorf

25.04.2024

Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, hat mit Beschluss vom 25.02.2022 die Flurbereinigung Hildrizhausen/Altdorf als vereinfachtes Verfahren nach § 86 FlurbG angeordnet. Das Verfahren soll dazu dienen, eine Umfahrung der Ortslage von Hildrizhausen für den landwirtschaftlichen Verkehr auf landwirtschaftlichen Wegen zu ermöglichen. Des Weiteren soll der am südöstlichen Rand des Verfahrensgebietes auf Gemarkung Altdorf in Nord-Süd-Richtung verlaufende asphaltierte Weg („Rollerweg“) modernisiert werden um hier eine Befahrbarkeit mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen zu ermöglichen

Flurbereinigung
Zulassungsverfahren

2476 - Flurneuordnungsverfahren Mögglingen (B29), Ostalbkreis

24.04.2024

Kurzbeschreibung: Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Mögglingen (B29). Weitere Beschreibung: Eine besondere Aufgabe der Flurneuordnung ist es, die benötigten Flächen für den Bau der Ortsumfahrung Bundesstraße B29 Mögglingen, des vierspurigen Ausbaus der B29 Essingen - Aalen und der Westtangente Mögglingen bereitzustellen, den Landverlust wegen dieser Baumaßnahmen auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen, die Durchschneidungsschäden dieser Baumaßnahmen zu minimieren sowie agrarstrukturelle und damit agrarökonomische Verbesserungen zu schaffen. Die landwirtschaftlichen Grundstücke sollen neu eingeteilt und zersplitterter und unwirtschaftlich geformter Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt werden, so dass zweckmäßige Wirtschaftseinheiten entstehen. Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft soll ein den heutigen Anforderungen genügendes Wegenetz geschaffen werden, das auch die Problemflächen ausreichend erschließt. Ordnung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse. Es sollen die natürlichen Wasserläufe mit ihrer Uferbepflanzung erhalten und Schutzstreifen ausgewiesen werden. Geplant ist die Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Das Landschaftsbild soll erhalten bleiben, geschützt und in den ausgeräumten Bereichen durch Biotopvernetzungsmaßnahmen ergänzt werden. Auch die Erhaltung und Sicherung der Streuobstbestände und anderer Landschaftselemente sind anzustreben. Maßnahmen und Kennzeichnung für den Limes und dessen Verlauf in Feld und Wald sind anzustreben.

Flurbereinigung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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