Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 52 Absatz 2a Bundesberggesetz (BBergG) in Verbindung mit § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für den Tontagebau Bollstedt-West der Firma CREATON GmbH

03.06.2024

Die Firma CREATON GmbH beabsichtigt in den Gemarkungen Bollstedt und Altengottern die Fortführung ihrer Gewinnungstätigkeit auf Ton.Der Vorhabenstandort befindet sich im Ortsteil Höngeda der Stadt Mühlhausen im Unstrut-Hainich-Kreis. Aktuell finden die bergmännischen Arbeiten innerhalb des Bergwerkseigentum Bollstedt-West statt. Die Rohstoffgewinnung erfolgt auf Grundlage eines fakultativen Rahmenbetriebsplans 2005-2030 und des aktuellen Hauptbetriebsplans. Die Rohstoffe werden zur Produktion von Dachziegeln im Ziegelwerk Höngeda eingesetzt. Um die Rohstoffversorgung des Ziegelwerks langfristig abzusichern, ist die Erschließung neuer Lagerstättenbereiche erforderlich. Der Tagebau soll sich südlich bzw. südöstlich erweitern in das Bergwerkseigentum Bollstedt-Süd. Die CREATON GmbH ist Eigentümerin der beiden Bergbauberechtigungen. Durch die Rohstoffgewinnung der vergangenen Jahre wurde die vom fakultativen Rahmenbetriebsplan umfasste Fläche bereits zu einem erheblichen Teil (mind. 80%) abgebaut. Somit werden die Rohstoffvorräte vor Ablauf der Geltungsdauer im Jahr 2029 erschöpft sein. Die Antragsfläche des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes erstreckt sich auf 45,5 ha und ermöglicht eine Vorhabenlaufzeit von mind. 35 Jahren, bei einer jährlichen Fördermenge von 60.000 m³ (ca. 120.000 t) Ton. Das geplante Vorhaben umfasst neben der Erweiterung, auch den Verbleib von vier Tagebaurestgewässern, sowie die geänderte Landschaftsgestaltung bzw. Wiedernutzbarmachung innerhalb des Geltungsbereiches des fakultativen Rahmenbetriebsplanes.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Zulassungsverfahren

Windpark Stolberg - Drei-Kaiser-Eichen

03.06.2024

Die JUWI GmbH (Energie-Allee 1 in 55286 Wörrstadt) hat bei der StädteRegion Aachen als zuständiger Genehmigungsbehörde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG beantragt. Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers Vestas. Es sind dabei verschiedene Anlagentypen geplant: - 2 x Vestas V 136, Nabenhöhe 112 m, Nennleistung 4,2 MW, Rotorradius 68 m - 4 x Vestas V 150, Nabenhöhe 125 m, Nennleistung 6,0 MW. Rotorradius75 m - 2 x Vestas V 150, Nabenhöhe 148 m, Nennleistung 6,0 MW. Rotorradius75 m. Hierbei handelt es sich um Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entsprechend Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Projektgebiet (definiert als die nähere Umgebung der WEA-Standorte und der Zuwegung) befindet sich südöstlich von Aachen (NRW) in der StädteRegion Aachen. Das Projektgebiet liegt im südlichen Randbereich des Stadtgebiets von Stolberg (Rhld.). Im Süden beginnt das Stadtgebiet von Simmerath, südwestlich liegt das Gemeindegebiet von Roetgen und befindet sich ebenfalls in der StädteRegion Aachen. Östlich davon befindet sich das Gemeindegebiet von Hürtgenwald, welches im Landkreis Düren liegt. Alle Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Stolberg (Rhld.), auf den Gemarkungen Zweifall und Gressenich. Die genauen Angaben sind den Antragsunterlagen zu entnehmen. Da es sich bei dem Vorhaben um die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm handelt, ist für das Vorhaben gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Gemäß § 7 Absatz 3 UVPG hat die JUWI GmbH die freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Genehmigungsbehörde verzichtet daher auf die Vorprüfung. Für das geplante Vorhaben besteht somit eine UVP- Pflicht und das Verfahren ist gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu führen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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