Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von insgesamt einer Windenergieanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Anröchte - Effeln (Gemarkung Effeln, Flur 3, Flurstück 214), Az.: 20230461

14.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Firma Papageno eneuerbare Energien GmbH, Schultenortstraße 49 in 48477 Hörstel hat mit einem Antrag vom 29.06.2023, eingegangen am 05.07.2023 eine Genehmigung gem. § 16b BImSchG für eine Windenergieanlage (WEA 1: An019) auf dem nachstehend genannten Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Anröchte beantragt: Gemarkung: Effeln, Flur: 3, Flurstück: 214 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 1: An019) Enercon E-82 E2 mit je einem Rotordurchmesser von 82,00 m, einer Nennleistung von 2.300 kW, einer Nabenhöhe von 138,38 m und einer Gesamthöhe von 179,38 m. Das Antragsverfahren erstreckt sich auf den Ersatz / Rückbau von insgesamt einer bestehender Windenergieanlage vom Typ Tacke TW 600e mit 600 kW (Gemarkung: Effeln, Flur: 3, Flurstück: 213). Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragte Anlage fällt aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit mehr als 2 weiteren Windenergieanlagen in der Konzentrationszone „Effeln-Nord“ unter die Vorprüfungspflicht des UVPG. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprüfung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 16b Abs. 5 BImSchG soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Dies ist in dem Verfahren nicht geschehen, insofern wird auf einen Erörterungstermin verzichtet. Gemäß § 16b Abs. 6 findet auf Genehmigungsverfahren im Sinne von Absatz 1 für das Repowering von bis zu 19 Windenergieanlagen § 19 BImSchG Anwendung. Da der Antragsteller eine freiwillige UVP gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt hat, ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen im Antragsverfahren unter Beteiligung der Fachbehörden gewertet. Auf die für die Beteiligung der Öffentlichkeit maßgebenden Vorschriften (Bundes-Immissionsschutzgesetz, 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) wird hingewiesen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG der GreenSteel EAF Dillingen GmbH auf Errichtung und Betrieb eines Elektrolichtbogens auf dem Betriebsgelände der AG der Dillinger Hüttenwerke in Dillingen/Saar

14.06.2024

Die GreenSteel EAF Dillingen GmbH hat beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes gemäß § 4 BImSchG die Genehmigung beantragt, auf dem Betriebsgelände der AG der Dillinger Hüttenwerke in Dillingen/Saar einen Elektrolichtbogenofen sowie zugehörige Nebenanlagen zum Erschmelzen von Stahl mit einer Schmelzkapazität von 300 Tonnen je Stunde zu errichten und zu betreiben.

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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