Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

B 533 Ausbau zwischen Grafenau und Hohenau BA I von Abschnitt 460, Station 1,405 bis 4,569, Bau-km 0-150 bis Bau-km 2+600, im Gebiet der Gemeinde Hohenau, mit Ausgleichsflächen in der Stadt Grafenau (Landkreis Freyung-Grafenau) und der Gemeinde Büchlberg (Landkreis Passau)

25.06.2024

Die Regierung von Niederbayern hat für den Ausbau der B 533 zwischen Grafenau und Hohenau – erster Bauabschnitt – auf Antrag des Freistaates Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Passau, die Planfeststellung eingeleitet. Durch das Vorhaben soll die Trasse an die aktuellen technischen Richtlinien angepasst und die Streckenführung verstetigt werden. Zudem wird die Ortschaft Saldenau durch eine Verlagerung der Bundesstraße vom Durchfahrtsverkehr entlastet werden. Die B 533 verläuft von der Anschlussstelle Hengersberg an der Autobahn A 3 über Innernzell, hat dann einen Gleichlauf mit der B 85 und führt weiter über Grafenau nach Freyung, wo sie in die B 12 einmündet. Die B 533 ist für die Mittelzentren Freyung und Grafenau eine wichtige Anbindung an die A3. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität ist jetzt in einem ersten Bauabschnitt der Ausbau der B 533 zwischen Kapfham und Hohenau mit einer Ortsumgehung von Saldenau geplant. Der beantragte Bauabschnitt beginnt östlich von Kapfham und verläuft ca. 1,3 km weitgehend entlang der bestehenden Trasse. Im Bereich der östlichen Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Hötzelsberg wird die bestehende Linkskurve abgeflacht. Die neue Einmündung mit Linksabbiegespur wird mit der Zufahrt nach Kramersbrunn zusammengefasst. In der Weiterführung wird der Ortsteil Saldenau im Süden umgangen. Dazu wird die Bundesstraße aus dem Ort heraus verlegt. Im Trassenabschnitt der Ortsumfahrung von Saldenau wird die Geländesenke mit einer Brücke überquert. Die Erschließung von Saldenau erfolgt über die dann abzustufende bestehende Bundesstraße. Hiernach geht die Bundesstraße wieder auf die Bestandstrasse über.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb eines integrierten Elektrostahlwerks am Standort Bremen

25.06.2024

Die ArcelorMittal Bremen GmbH, Carl-Benz-Straße 30, 28237 Bremen, beantragt auf dem Grundstück Auf den Delben 35, 28237 Bremen, ein neues Integriertes Elektrostahlwerk zur Dekarbonisierung der Stahlproduktion zu errichten und betreiben. Die ArcelorMittal Bremen GmbH betreibt an ihrem Standort in Bremen bereits ein Integriertes Hüttenwerk, bestehend aus zwei Hochöfen und einem LD-Stahlwerk. Darüber hinaus werden bereits eine Sinteranlage im Vorlauf zum Integrierten Hüttenwerk sowie ein Warmwalzwerk, ein Kaltwalzwerk und zwei Verzinkungsanlagen zur Erzeugung von Flachstahl im Nachgang betrieben. Durch den Einsatz von Kohle und Koks ist die bisherige Eisen- und Stahlerzeugung mit einem hohen Ausstoß an CO2-Emissionen verbunden. Als Beitrag zur Erreichung der nationalen und bremischen Klimaschutzziele plant die ArcelorMittal Bremen GmbH nun ein umfassendes Vorhaben zur Dekarbonisierung der Erzeugung am Standort in Bremen. Durch dieses Vorhaben sollen die CO2-Emissionen am Standort drastisch gesenkt werden, bis zum Jahr 2050 soll der Standort Bremen insgesamt vollständig CO2-neutral werden. Das Projekt ist Bestandteil eines umfassenden Programms des ArcelorMittal Konzerns zur Dekarbonisierung der eigenen Produktionsstandorte. Dazu sollen die Sinteranlage und das bisherige Integrierte Hüttenwerk schrittweise durch ein Verfahren ersetzt werden, bei dem im ersten Schritt Erdgas und langfristig Wasserstoff zur Herstellung des Vormaterials Eisenschwamm aus Erzpellets sowie elektrische Energie für die eigentliche Stahlerzeugung aus Eisenschwamm und Stahlschrott eingesetzt wird, wobei sowohl der Wasserstoff als auch die elektrische Energie langfristig aus regenerativen Quellen stammen sollen. Hierzu ist die Errichtung und der Betrieb eines Integrierten Elektrostahlwerkes (Nr. 3.2.2.1 GE des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV), bestehend aus einer Direktreduktionsanlage (DRI) und zwei Elektrolichtbogenöfen (EAF) mit den Nebeneinrichtungen Prozessgaserhitzer (Nr. 1.1 GE der Anlage 1 zur 4. BImSchV), vorgelagerter Schrottplatz (Nr. 8.12.3.1 G) und Dampfkesselanlage (Nr. 1.2.3.1 V), vorgesehen. Des Weiteren werden im Rahmen der Bauphase zeitlich begrenzt als weitere Nebeneinrichtungen eine Anlage zur Aufbereitung der im Rahmen der Baumaßnahmen ausgehobenen Materialien (Nr. 8.11.2.1 GE i. V. m. Nr. 8.11.4 V) und ein Lager zur Zwischenlagerung von Aushubmaterial (Nr. 8.12.1.1 GE i. V. m. Nr. 8.12.2 V) errichtet und betrieben. Das beantragte Integrierte Elektrostahlwerk ist ausgelegt für eine maximale Produktionskapazität von 580 t Rohstahl pro Stunde in der Endausbaustufe. Bedingt durch die nachfolgenden Verarbeitungsprozesse wird mit einer jährlichen Produktion von ca. 3,4 Mio. t Rohstahl gerechnet

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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