Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Stolberg - Drei-Kaiser-Eichen

03.06.2024

Die JUWI GmbH (Energie-Allee 1 in 55286 Wörrstadt) hat bei der StädteRegion Aachen als zuständiger Genehmigungsbehörde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG beantragt. Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers Vestas. Es sind dabei verschiedene Anlagentypen geplant: - 2 x Vestas V 136, Nabenhöhe 112 m, Nennleistung 4,2 MW, Rotorradius 68 m - 4 x Vestas V 150, Nabenhöhe 125 m, Nennleistung 6,0 MW. Rotorradius75 m - 2 x Vestas V 150, Nabenhöhe 148 m, Nennleistung 6,0 MW. Rotorradius75 m. Hierbei handelt es sich um Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entsprechend Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Projektgebiet (definiert als die nähere Umgebung der WEA-Standorte und der Zuwegung) befindet sich südöstlich von Aachen (NRW) in der StädteRegion Aachen. Das Projektgebiet liegt im südlichen Randbereich des Stadtgebiets von Stolberg (Rhld.). Im Süden beginnt das Stadtgebiet von Simmerath, südwestlich liegt das Gemeindegebiet von Roetgen und befindet sich ebenfalls in der StädteRegion Aachen. Östlich davon befindet sich das Gemeindegebiet von Hürtgenwald, welches im Landkreis Düren liegt. Alle Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Stolberg (Rhld.), auf den Gemarkungen Zweifall und Gressenich. Die genauen Angaben sind den Antragsunterlagen zu entnehmen. Da es sich bei dem Vorhaben um die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm handelt, ist für das Vorhaben gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Gemäß § 7 Absatz 3 UVPG hat die JUWI GmbH die freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Genehmigungsbehörde verzichtet daher auf die Vorprüfung. Für das geplante Vorhaben besteht somit eine UVP- Pflicht und das Verfahren ist gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu führen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

JUWI GmbH: Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in Wörth am Main

03.06.2024

Die JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in 63911 Wörth am Main. Hierzu hat die JUWI GmbH einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen vom Typ GE5.5-158 mit einer Nennleistung von je 5,5 Megawatt (MW) gestellt. Die Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 150 m und einen Rotordurchmesser von 158 m, die Gesamthöhe erreicht 229 m über Geländeoberkante. Sie sollen auf folgenden Grundstücken errichtet und betrieben werden: WEA Stadt Gemarkung Flurstück 01 Wörth am Main Flurstück 6879 02 Wörth am Main Flurstück 6903 03 Wörth am Main Flurstück 6899 04 Wörth am Main Flurstück 6899 05 Wörth am Main Flurstück 6897 Die Windenergieanlagen sollen nach Erteilung der Genehmigung im Jahr 2026 errichtet und im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Landratsamt Miltenberg. Nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (9. BImSchV) war für dieses Vorhaben zu prüfen, ob Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Der Vorhabenträger hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt und die zuständige Behörde hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Somit besteht für das Vorhaben nach § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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