Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Änderung einer immissionsschutzrechtl. genehmigten Vielstoffanlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang

23.05.2024

Die Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co.KG, Birkendorfer Straße 65, 88397 Biber-ach an der Riß hat die Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Vielstoffan-lage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang (Anlage nach Nummer 4.1.19 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 4. BIm-SchV) am vorgenannten Betriebsstandort (Flurstück 2170/1, Gemarkung Biberach) bean-tragt. Der Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Ab-satz 1 und Absatz 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde am 09. Feb-ruar 2024 gestellt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Zulassungsverfahren

380-kV-Ltg CCM PFA 4

23.05.2024

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 i.V.m. Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Cloppenburg, Lastrup, Essen (Oldenburg), Borg, Emstek, Großenkneten und Cappeln beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 4. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen vom Umspannwerk Cappeln_West (Gemeinde Cappeln) bis zur Landkreisgrenze der Landkreise Cloppenburg und Osnabrück, südlich von Essen (Oldb.) mit der Leitungsnummer LH-14-326. Es werden 49 neue Masten gebaut. Diese werden vollständig im Landkreis Cloppenburg errichtet und verlaufen durch die Gemeinden Cappeln, Stadt Cloppenburg, Lastrup und Essen (Oldenburg). Darüber hinaus befinden sich vom Mast 46 eine Seilzugfläche, eine Abspannfläche und eine temporäre Zuwegung im Landkreis Osnabrück, Gemeinde Menslage. Die Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnitts beträgt ca. 19 km.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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