Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Bewilligungsverfahren für die Zutageförderung von Grundwasser aus den Brunnen Brüntrup II in Blomberg

27.05.2024

Die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH, Nederlandstr. 15, 32825 Blomberg hat gemäß §§ 8 bis 13 und 14 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15, 16 und 106 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung vom 08.07.2016 (GV NRW Seite 618) in der z. Zt. gültigen Fassung die Bewilligung für das folgende Vorhaben beantragt: Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen Brüntrup II in Blomberg in der Gemarkung Brüntrup, Flur 1, Flurstück 28, in einer Menge bis zu 15 m³/h, 125 m³/d und 45.000 m³/a, um es fortzuleiten und zur Versorgung der Abnehmer als Trink- und Brauchwasser zu ge- und verbrauchen. Weitere Einzelheiten sind aus dem Antrag vom 04.04.2023 sowie den dazugehörigen Unterlagen und Plänen ersichtlich.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Erweiterung Kiesabbau, Firma Moränekies Baustetten GmbH & Co. KG

27.05.2024

Die Firma Moränekies Baustetten GmbH & Co. KG mit Betriebssitz in 88471 Laupheim, Vorholzstraße 14 hat am 04.04, ergänzt am 16.05.2024, beim Landratsamt Biberach einen vollständigen Antrag auf Erweiterung der bestehenden Abbaustätte auf der Ge-markung Baustetten eingereicht. Hierfür war eine allgemeine Vorprüfung des Einzel-falls durchzuführen. Die Abbaustätte befindet sich östlich von Baustetten zwischen dem Militärflugplatz Laupheim und der Ortschaft Walpertshofen an der Kreisstraße K 7516. Es handelt bei dem Vorhaben um die Erweiterung des bestehenden Kiesabbaus sowie eine Änderung der Rekultivierungsplanung. Dadurch erweitert sich die Ab-baustätte auf rd. 19 Hektar. Die Fläche der Erweiterung soll nach Verfüllung der Kiesgrube vollständig der land-wirtschaftlichen Nutzung zurückgeführt werden. Auf den Flächen (Flst.nr. 353, 355) wird nach Abbauende auf einem planmäßigen Bereich nahe des Hardter Wegs eine dauerhafte Ausgleichsfläche für den Artenschutz entstehen. Die mit Genehmigung von 2008 vorgesehenen Gehölzpflanzungen und Sukzessionsflächen werden teilweise an-gepasst. Dadurch werden die artenschutzrechtlichen Maßnahmen konzentriert und für die landwirtschaftliche Folgenutzung eine verbesserte Situation der Bewirtschaftung geschaffen. Auf dem Bestandsgelände und den Flächen der Erweiterung wird der Tro-ckenabbau weitergeführt. Die Aufbereitung der Rohstoffe wird auf dem bestehenden Gelände ohne Veränderungen stattfinden. Für das Vorhaben ergibt sich die Rechtsgrundlage aus § 19 Abs. 1, Abs. 2 und § 17 Abs. 5 Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (NatSchG). Zusammen mit der Erweiterungsfläche wird auf rd. 19 Hek-tar eingegriffen, sodass das Vorhaben § 7 Abs. 1, Abs. 3 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4.2.2 UVwG unterfällt. Es findet das UVPG auf das Vorhaben Anwendung. Zu beurteilen war, ob durch das Vorhaben er-hebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden könnten.

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan
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Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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