Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

DK0 Boden- und Bauschuttdeponie Lösau

02.05.2024

Die Unternehmensgruppe Klaus benötigt für ihren Recyclingbetrieb am Standort Lösau und weitere Recyclingaktivitäten eigene Entsorgungsmöglichkeiten für nicht verwertbare mineralische Abfälle. Der Antragsteller plant daher eine Deponie der Deponieklasse DK0 nach DepV, die auf Teilflächen des Kiestagebaus Lösau im Burgenlandkreis errichtet werden soll. Die vom Bergamt planfestgestellte Wiederverfüllung wird von der abfallrechtlichen Planfeststellung abgelöst. Die Deponie ist Bestandteil der Verfüllung und Rekultivierung der Hohlform des ehemaligen Kiestagebaustandortes Lösau, der unter Berücksichtigung des künftigen Verwendungszwecks gestaltet und wieder nutzbar gemacht werden soll. Die Grundfläche der geplanten DK0-Boden- und Bauschuttdeponie Lösau beträgt rund 9,2 ha. Für die abfallrechtliche Genehmigung der DK0-Deponie Lösau wird ein Planfeststellungsverfahren nach § 35(2) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durchgeführt. Dies schließt eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ein.

Abfalldeponien
Zulassungsverfahren

Antrag auf Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Iburg

02.05.2024

Die Stadt Bad Iburg hat die Bewilligung nach §§ 8 – 10 WHG beantragt, Grundwasser in einer Gesamtmenge von 445.000 m³/Jahr zu entnehmen. Das geförderte Grundwasser dient der öffentlichen Wasserversorgung. Die Grundwasserentnahme soll aus den folgenden Brunnen erfolgen: Brunnen II: Stadt Bad Iburg, Gemarkung Bad Iburg, Flur 2, Flurstück 212 in einer Menge von bis zu 25 m³/h, 600 m³/d, 145.000 m³/a Brunnen III: Stadt Bad Iburg, Gemarkung Glane-Visbeck, Flur 3, Flurstück 28/1 in einer Menge von bis zu 60 m³/h, 1.440 m³/d, 300.000 m³/a Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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