Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

042.00.00/21 Errichtung und Betrieb von 13 Windenergieanlagen am Standort 16909 Wittstock/Dosse, Gemarkung Fretzdorf

26.06.2024

Die Firma SAB Projektentwicklung GmbH & Co.KG, Berliner Platz 1 in 25524 Itzehoe beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Fretzdorf, Flur 6, Flurstücke 20, 16, 49, 17, 18 sowie Flur 5, Flurstücke 46/7, 45/4, 44/3 sowie Flur 4, Flurstücke 73, 79 und 80 insgesamt 13 Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen 13 Windenergieanlagen vom Typ Nordex N163 – 6.X mit einer Nabenhöhe von 164 Metern und einem Rotordurchmesser von 163 Metern. Zugleich sind eine dauerhafte Waldumwandlung auf einer Gesamtfläche von 29.514 m² und eine zeitweilige Waldumwandlung auf einer Gesamtfläche von 106.286 m² beantragt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Dezember 2024 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Erweiterung des Steinbruchs "Deisenstein" bei Kümmersreuth um ca. 8,36 Hektar in nordöstliche Richtung durch die Firma Steinwerke Kaider Neupert-Kalk GmbH & Co.KG

25.06.2024

Die Firma Steinwerke Kaider Neupert-Kalk GmbH & Co.KG, Kaider, 96231 Bad Staffelstein, beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs „Deisenstein“ bei Kümmersreuth um ca. 8,36 Hektar in nordöstliche Richtung. Die Steinbrucherweiterung betrifft die Grundstücke Fl.Nrn. 360, 361, 362, 363, 364, 366, 368, 369, 370, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 382, 383, 395, 396, 396/2, 396/3 und 396/4 der Gemarkung Schwabthal, einige jedoch nur in Teilbereichen. Die Erweiterung des Steinbruchs stellt eine wesentliche Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage dar, sodass das Vorhaben einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG bedarf. Des Weiteren hat eine allgemeine Vorprüfung nach §9 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 4 und § 7 Abs. 1 UVPG ergeben, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage hat der Steinbruchbetreiber unter Vorlage der notwendigen Unterlagen beim Landratsamt Lichtenfels als der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt. Den Antragsunterlagen liegt ein entsprechender UVP-Bericht bei.

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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