Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Beckedorf (Repowering)

25.06.2024

Die ERG Germany GmbH, Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, beantragt beim Landkreis Celle die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V150 (1x) mit 150 m Rotordurchmesser, 105 m Nabenhöhe, 180 m Gesamthöhe und Typ Vestas V117 (2x) mit 117 m Rotordurchmesser, 91,5 m Nabenhöhe, 150 m Gesamthöhe und dem Rückbau von vier bestehenden Windenergieanlagen vom Typ NEG Micon NM 82 (4x) mit 82 m Rotordurchmesser, 108,60 m Nabenhöhe, 149,6 m Gesamthöhe in 29320 Südheide, Gemarkung: Beckedorf, Flur-Flurstück: 1-1/1, 1-9/1, 1-2/8, 1-2/18, 3-3/4, 3-4/3.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

B 533 Ausbau zwischen Grafenau und Hohenau BA I von Abschnitt 460, Station 1,405 bis 4,569, Bau-km 0-150 bis Bau-km 2+600, im Gebiet der Gemeinde Hohenau, mit Ausgleichsflächen in der Stadt Grafenau (Landkreis Freyung-Grafenau) und der Gemeinde Büchlberg (Landkreis Passau)

25.06.2024

Die Regierung von Niederbayern hat für den Ausbau der B 533 zwischen Grafenau und Hohenau – erster Bauabschnitt – auf Antrag des Freistaates Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Passau, die Planfeststellung eingeleitet. Durch das Vorhaben soll die Trasse an die aktuellen technischen Richtlinien angepasst und die Streckenführung verstetigt werden. Zudem wird die Ortschaft Saldenau durch eine Verlagerung der Bundesstraße vom Durchfahrtsverkehr entlastet werden. Die B 533 verläuft von der Anschlussstelle Hengersberg an der Autobahn A 3 über Innernzell, hat dann einen Gleichlauf mit der B 85 und führt weiter über Grafenau nach Freyung, wo sie in die B 12 einmündet. Die B 533 ist für die Mittelzentren Freyung und Grafenau eine wichtige Anbindung an die A3. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität ist jetzt in einem ersten Bauabschnitt der Ausbau der B 533 zwischen Kapfham und Hohenau mit einer Ortsumgehung von Saldenau geplant. Der beantragte Bauabschnitt beginnt östlich von Kapfham und verläuft ca. 1,3 km weitgehend entlang der bestehenden Trasse. Im Bereich der östlichen Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Hötzelsberg wird die bestehende Linkskurve abgeflacht. Die neue Einmündung mit Linksabbiegespur wird mit der Zufahrt nach Kramersbrunn zusammengefasst. In der Weiterführung wird der Ortsteil Saldenau im Süden umgangen. Dazu wird die Bundesstraße aus dem Ort heraus verlegt. Im Trassenabschnitt der Ortsumfahrung von Saldenau wird die Geländesenke mit einer Brücke überquert. Die Erschließung von Saldenau erfolgt über die dann abzustufende bestehende Bundesstraße. Hiernach geht die Bundesstraße wieder auf die Bestandstrasse über.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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