Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der 110-kV-Doppelfreileitung Anlage 69001 von Schongau nach Kinsau von Mast Nr. 28 (alt) bis 50a (alt), inklusive den dazugehörigen Abzweigen zu den Lechstaustufen

25.09.2024

Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) (Vorhabenträgerin) plant die Erneuerung der 110-kV-Leitung vom Umspannwerk (UW) Schongau zum Umspannwerk (UW) Landsberg am Lech im Abschnitt von Schongau nach Kinsau im Bereich der Gemeinden Hohenfurch und Kinsau sowie der Stadt Schongau (Landkreis Weilheim-Schongau) ein. Die Leitung verbindet die beiden wichtigen Netzknotenpunkte UW Schongau und UW Landsberg miteinander. Am Netzknoten Schongau hängt das komplette südöstliche Netzgebiet der LVN (Schongau, Peiting, Peißenberg, Lechbruck). Somit leistet die Kapazitätserweiterung der Leitung einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung der Region auch unter den erhöhten Anforderungen an die Stromnetze in Verbindung mit der zügigen Umsetzung der Energiewende (Zubau von EEG-Anlagen).

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren - Errichtung und Betrieb eines neuen Steinbruchs in Untermarchtal und Ehingen (Donau) einschließlich der Errichtung von Aufbereitungsanlagen, sonstigen Nebeneinrichtungen sowie Verwaltungs- und Sozialgebäude – Antragstellerin: SWK Schotterwerk Kirchen GmbH und Co. KG

25.09.2024

Die Firma SWK Schotterwerk Kirchen GmbH und Co. KG, Zum Hochgericht 9, 89597 Munderkingen beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb Steinbruchs einschließlich der Errichtung von Aufbereitungsanlagen, sonstigen Nebeneinrichtungen sowie Verwaltungs- und Sozialgebäude mit einer Gesamtvorhabenfläche von 35 ha auf den Gemarkungen der Gemeinde Untermarchtal und der Stadt Ehingen. Davon nimmt ca. 31,5 ha der eigentliche Steinbruch inklusive Schutzstreifen ein und 3,5 ha das Werksgelände. Der Antragsgegenstand umfasst auch die Rekultivierung des Steinbruches durch Wiederherstellung der ursprünglichen Landschaftsform und anschließender Nutzung. Der Abbau wird befristet auf 30 Jahre beantragt zuzüglich einer nachlaufenden Rekultivierungszeit von 10 Jahren. Es sollen insgesamt ca. 17 Mio. Tonnen verwertbarer Kalk-stein gewonnen werden. Die vorläufige Abbautiefe soll am nordwestlichen Rand des Steinbruchs bei ca. 518,8 m NHN liegen und nach Südosten auf ca. 516,0 m NHN ab-fallen. Die maximale Abbausohle wird mit 517,4 m NHN im Nordwesten und 514,2 m NHN Südosten beantragt.

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
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Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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