Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

„Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to“

23.05.2024

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to in Altleiningen, Talstraße 2; Fa. Dradura Die Firma Dradura, Talstraße 2 in 67317 Altleiningen, stellte bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 10, 19 Bundesimmissionsschutz-gesetz - BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to in Altleiningen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein immissionsschutzrechtliches Verfahren für das gemäß § 7 Abs. 2 i.V. mit Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsgesetzes - UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim, gibt als die für das Genehmigungsverfahren zuständige Untere Immissionsschutzbehörde bekannt, dass für das Vorhaben nach der standortbezogenen Vorprüfung ergab, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be-steht. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass keine erhebliche bzw. nachteilige Um-weltauswirkungen auf die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes berührt werden. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Bad Dürkheim, den 22.4.2024 Kreisverwaltung Bad Dürkheim In Vertretung Gez. Unterschrift Sven Hoffmann Kreisbeigeordneter

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf

23.05.2024

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Er ist so ausgelegt, dass ein reibungsloses Ein- und Ausrücken der Stadtbahnen möglich sein wird. Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden, die unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen trifft. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleit-maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche. Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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