Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Ergänzendes Verfahren zum Neubau der B 508 - Teil-Ortsumgehung Kreuztal

21.05.2024

Ergänzendes Verfahren zu dem Neubau der B 508 – Teil-Ortsumgehung Kreuztal (HTS – Querspange B 508) in Kreuztal (auch Stadtteile Buschhütten und Ferndorf) von Bau-km 0+000 (Anschluss an die Hüttentalstraße zwischen deren Anschlussstellen Buschhütten und Kreuztal, südlich der Liesewaldsiedlung) bis Bau-km 2+487 (Anschluss an die B 508 Kreuztal-Ferndorf – Kreuztal-Kredenbach, ca. 240 m öst-lich der OD-Grenze Kreuztal-Ferndorf) Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Vorhabenträger) hat mit Antrag vom 15.08.2023 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 75 Abs. 1a Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) i. V. m. § 17d Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für das o. g. Bauvorhaben bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde beantragt. Das Bauvorhaben wurde bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 03.11.2017 planfestgestellt. Infolge eines Klageverfahrens beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster wurde der Beschluss jedoch für rechtswidrig erklärt, weswegen nun ein ergänzendes Verfahren durchgeführt wird.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes ISAR 2 (KKI 2)

17.05.2024

Die PreussenElektra GmbH (Tresckowstraße 5, 30457 Hannover) hat mit Schreiben vom 1. Juli 2019 die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194), beantragt. Die Mitgenehmigungsinhaberin Stadtwerke München GmbH (Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München) ist diesem Antrag mit Schreiben vom 17. Juli 2019 beigetreten. Die Anlage KKI 2 umfasst einen Druckwasserreaktorblock am Standort Dammstraße, 84051 Essenbach. Der Antrag ist auf die Erteilung einer Ersten Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG gerichtet. Das zugrundeliegende Vorhaben beinhaltet unter Einbeziehung der insgesamt geplanten Maßnahmen zu Stilllegung und Abbau von KKI 2 die erste Abbauphase mit dem Abbau von Anlagenteilen des KKI 2, während sich noch Brennstoff im Brennelementlagerbecken des KKI 2 befindet. In einer zweiten und separat zu genehmigenden Abbauphase sollen später auch der Abbau des Reaktordruckbehälters und des biologischen Schilds erfolgen und die Anlage KKI 2 schließlich nach erfolgter Dekontamination und Freigabe nach den Regelungen des Strahlenschutzrechts aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden.

Kernenergie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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