Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Bauantrag für die Errichtung einer temporären Baustellenunterkunft mit Außensportanlagen in Heide-Süderholm

13.05.2024

Die Adapteo GmbH, Hugenottenallee 167, 63263 Neu-Isenburg, hat bei der Stadt Heide - Der Bürgermeister als untere Bauaufsichtsbehörde - gemäß § 57 Absatz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Landesbauordnung, § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter sowie § 65 Absatz 5 der Gemeindeordnung mit Bauantrag vom 15.03.2024, eingegangen am 12.04.2024, die Erteilung der Baugenehmigung im Sinne des § 72 der Landesbauordnung für die Errichtung einer temporären Baustellenunterkunft für die Dauer von 18 Monaten auf dem Grundstück der Liegenschaft Stadt Heide, Gemarkung Süderholm, Flur 41, Flurstück 40 (gelegen im Bereich nördlich der Hamburger Straße, westlich des Dorlenschweges, südlich der Rendsburger Straße und östlich des Südermoorweges) für Beschäftigte auf der Baustelle des Batteriezellenwerkes „Northvolt Drei“ in der Gemeinde Lohe-Rickelshof und der Gemeinde Norderwöhrden beantragt. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung von insgesamt 19 Gebäuden in drei Ausführungen (Typ A: 17 Gebäude/Typ B: ein Gebäude/Typ C: ein Gebäude) mit jeweils zwei Geschossen in Raumzellenbauweise, die Anlage von insgesamt 215 Stellplätzen für Personenkraftwagen, die Errichtung von Nebenanlagen sowie die Anlage eines Freigeländes mit Sport- und sonstigen Gemeinschaftsflächen. Die Gebäude des Typs A und des Typs B sind vorgesehen, Unterkünfte mit insgesamt 850 Plätzen für Beschäftigte auf der Baustelle des Batteriezellenwerkes „Northvolt Drei“ aufzunehmen. Das Gebäude des Typs C ist vorgesehen, die Verwaltung, den Empfang, eine Verkaufsstelle für Waren des täglichen Bedarfs und einen Fitnessraum aufzunehmen. Das Bauvorhaben ist gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 6.1 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig. Es erfolgt daher die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens an dem Baugenehmigungsverfahren im Sinne des § 64 der Landesbauordnung. Die für das Baugenehmigungsverfahren und die Entscheidung über den Bauantrag zuständige Behörde ist der Bürgermeister der Stadt Heide als untere Bauaufsichtsbehörde, Postelweg 1, 25746 Heide (Telefon: 0481/6850-0; E-Mail: bauaufsicht@stadt-heide.de; Internet: https://www.heide.de). 92 Bei der Entscheidung über den Bauantrag wird es sich um die Erteilung der Baugenehmigung oder die Ablehnung des Bauantrages handeln. Die Adapteo GmbH hat einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 16 Absatz 1 und Absatz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Außerdem liegen bereits weitere das Bauvorhaben betreffende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 19 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die für die Ermittlung und die Bewertung der Umweltauswirkungen des Bauvorhabens im Sinne des § 2 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung von Bedeutung sein können, vor.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis i.S.v. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen I, II und III für Produktionszwecke in Haren (Ems)

13.05.2024

Die Emsland Frischgeflügel GmbH, Im Industriepark 1, 49733 Haren, hat beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, mit Schreiben vom 12.01.2024 eine Erlaubnis i.S.v. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen I, II und III für Produktionszwecke in Haren (Ems), Gemarkung Emmeln, Flur 9, Flurstücke 25/6 und 25/13, beantragt. Die aktuelle wasserrechtl. Erlaubnis ermöglicht eine Grundwasserentnahme aus den vorh. Brunnen I, II und III in einer Gesamtmenge von 240 m³/h, 4.000 m³/d und 1,1 Mio. m³/a. Zur Deckung des steigenden Wasserbedarfes für Produktionszwecke wird die dauerhafte Grundwasserentnahme aus den drei Brunnen in einer Gesamtmenge von bis zu 240 m³/h, 4.800 m³/d und 1,23 Mio. m³/a beantragt. Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für dieses Vorhaben die UVP-Pflicht. Der dazu erforderliche Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde am 12.01.2024 vorgelegt.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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