Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau Ufereinfassung Kalihafen

11.06.2024

Es ist vorgesehen, die nordöstliche Kaje auf einer Länge von rund 230,00 m Länge einschließlich erforderlicher Anschlüsse neu herzustellen. Die bestehenden öffentlichen Binnenschiffsliegeplätze im Industriehafen sind für Schiffsgrößen bis zur Europaklasse geeignet. Diese Größenklasse entspricht nicht mehr dem derzeitigen Ziel des laufenden Ausbaus der Mittelweser, der auf Großmotorgüterschiffe (GMS) ausgelegt ist. Um die mit dem Ausbau zu erwartenden Zuwächse im GMS-Aufkommen und die damit verbundenen Anfragen für die Nutzung eines öffentlichen Liegeplatzes bedienen zu können, soll daher im Kalihafen ein neuer Liegeplatz errichtet werden, der den Anforderungen der GMS-Schiffsklasse entspricht. Ergänzend sollen die Umschlagmöglichkeiten verbessert werden, sodass neben der nachfragegerechten Schaffung eines öffentlichen Liegeplatzes eine infrastrukturelle Weiterentwicklung im Industriehafen erzielt wird. Die neue Kaje soll mit einem Abstand von 13,50 m zur bestehenden Kaje errichtet, mit Sand hinterfüllt und an den Bestand angeschlossen werden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

B 178n – Verlegung A 4 bis Bundesgrenze D/PL und D/CZ, BA 1.1 Anschluss A 4 bis S 112 (Nostitz)

11.06.2024

Der geplante Neubau umfasst den Lückenschluss zwischen dem derzeitigen Ende, an dem bereits realisierten BA 1.2 der B 178n, bei Nostitz und dem Anschluss an die BAB 4 an der vorhandenen Anschlussstelle Weißenberg. Die Baumaßnahme umfasst weiterhin einen teil-planfreien Kontenpunkt mit der S 111, sowie in Teilabschnitten die Verlegung der S 112, der Gemeindeverbindungsstraße Weißenberg – Gebelzig (Feldkaiser) und der Gemeindeverbin-dungsstraße S 112/Nostitz. Im Zuge der Baumaßnahme werden 9 Brückenbauwerke sowie 3 Versickerungsbecken errichtet und die Führung von Wirtschaftswegen angepasst.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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