Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den sechsstreifigen Ausbau der A44 zwischen AK Kassel-West und Kassel-Süd (inklusive Neubau der Bergshäuser Brücke) einschließlich landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem Gebiet von Kassel, Baunatal, Fuldabrück, Lohfelden und Söhrewald sowie externer landschaftspflegerischer Maßnahmen auf dem Gebiet von Fritzlar, Wolfhagen und Bad Arolsen sowie Ökokonto-Maßnahmen

18.04.2024

Die Bundesrepublik Deutschland -Bundesfernstraßenverwaltung-, vertreten durch die Autobahn GmbH, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 44 (A 44) im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Kassel-West und dem Autobahndreieck (AD) Kassel-Süd inklusive des Ersatzneubaus der Bergshäuser Brücke über das Fuldatal. Die Streckenlänge beträgt 5,31 km. Die geplante Baumaßnahme (inklusive landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen) liegt südlich von Kassel im Bereich der Gemarkungen Niederzwehren (Stadt Kassel), Rengershausen (Stadt Baunatal), Dennhausen und Bergshausen (Gemeinde Fuldabrück) sowie Crumbach (Gemeinde Lohfelden) und Wellerode (Gemeinde Söhrewald) im Bundesland Hessen. Externe landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen sind im Bereich der Gemarkungen Werkel und Fritzlar (Gemeinde Fritzlar), Wolfhagen (Stadt Wolfhagen) und Bühle (Stadt Bad Arolsen) geplant. Der auf der Talbrücke vorhandene 4-streifige Querschnitt (zwei Fahrstreifen mit Standstreifen in Fahrtrichtung Kassel und zwei Fahrstreifen ohne Standstreifen in Fahrtrichtung Dortmund) wird zu einem 6-streifigen Querschnitt mit Standstreifen erweitert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung aller im geplanten Streckenabschnitt befindlichen 6 Unterführungsbauwerke bzw. Durchlässe sowie den Neubau von 3 Brücken für den Umbau des AD Kassel-Süd. Die Tank- und Rastanlage Kassel-Ost wird durch einen Verflechtungsstreifen an das AD Kassel-Süd angebunden. Die beiden Bestandsbrücken der A 44 über die L 3460 und A 7 sowie die Bestandsbrücke der vorhandenen Rampe Frankfurt-Dortmund über die L 3460 werden zurückgebaut. Die Trassierung der A 44 bleibt im Abschnitt von Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+558,7 in Lage und Höhe nahezu unverändert. Ab Bau-km 1+558,7 wird die Linienführung zur südlichen Umfahrung von Bergshausen geändert und unter Berücksichtigung der bewaldeten Hänge der Fuldaschleife Dennhausen zunächst nördlich verschwenkt. Danach wird sie nach Süden geführt, wo sie anschließend in einem Linksbogen und mit leichtem Anstieg auf der Bergshäuser Brücke über das Fuldatal zum Anschluss an die A 7 nach Osten fortgesetzt wird. Zur Querung der Fulda und des am östlichen Ufer anschließenden steilen Prallhangs des Söhrebergs ist die neue 1.071,2 m lange Talbrücke Bergshausen geplant, welche den Talgrund in einer Höhe von maximal 75 m überspannt.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in Jühnde

18.04.2024

Die NWind GmbH, Haltenhoffstraße 50 A, 30167 Hannover beantragt die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 und einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-101. Die Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 haben einen Rotordurchmesser von 115 m, eine Nabenhöhe von 149 m und eine Gesamthöhe über Grund von 206,83 m mit einer Nennleistung von 3 MW je Windenergieanlage. Die Windenergieanlage des Typs Enercon E-101 hat einen Rotordurchmesser von 101 m, eine Nabenhöhe von 135 m und eine Gesamthöhe über Grund von 185,90 m mit einer Nennleistung von 3,05 MW. Standort des geplanten Vorhabens ist die Gemarkung Jühnde, Flur 4, Flurstücke 22/1 und 20/2, sowie Flur 5, Flurstücke 25/6, 25/5 und 25/4. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Es wird darauf hingewiesen, dass für den oben beschriebenen Antrag bereits zwei immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigungen mit Datum vom 14.10.2016 und 23.12.2016 ohne eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wurden. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht nunmehr jedoch die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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