Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau der B 64n – Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz

09.11.2024

Zur Erlangung des Baurechts für den Neubau der B 64n als Ortsumgehung Herze-brock-Clarholz, Bau-km 0-565.527 bis Bau-km 8+900.000, hat die Regionalnieder-lassung Ostwestfalen des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Stapenhorststraße 119, 33615 Bielefeld, als Vorhabenträger bei der Bezirksregierung Detmold die Planfeststellung gem. §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Das dem Antrag zugrunde liegende Vorhaben umfasst den Neubau der südlich von Herzebrock-Clarholz verlaufenden B 64n - Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz und beginnt östlich von Clarholz durch Einschleifung mit der vorhandenen B 64. Im Ver-lauf der Strecke ergibt sich ein Anschluss an die K 13 (Samtholzstraße) sowie ein Anschluss an die K 52 (Möhlerstraße). Zu Beginn der geplanten Ortsumgehung verschwenkt diese nach Überquerung des Axtbaches nach Süden und quert an-schließend die L 806. Dem Verlauf des Axtbachs zunächst nach Südosten folgend, schwenkt die Ortsumgehung auf Höhe der Anschlussstelle K 52 nach Osten und mündet schließlich in nordöstlicher Richtung in die B 64 Umgehung Rheda-Wiedenbrück. Der Neubauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 8,9 km zuzüglich einem ca. 0,565 km langen Ausbau der B 64 und ist im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) als “Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Die grundsätzlich 2-streifige Bundesstraße wird zur Einrichtung der 2+1 Betriebsform durchgängig einen 3-streifigen Querschnitt mit einer sich abwechselnden Überhol-spur aufweisen. Der geplante Straßenbau beinhaltet u.a. - die Knotenpunkte zur Verknüpfung der B 64n mit der B 64 (alt) westlich von Clarholz, der K 13 „Samtholzstraße“, der K 52 „Möhlerstraße“ und der B 64 (alt) östlich von Herzebrock - dreizehn Brückenbauwerke, - die Errichtung der Entwässerungsanlagen - vier Schutzwände bzw. Überflughilfen im Bereich der Unter- und Überführungen - die Umsetzung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie - alle sonstigen mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Änderungs-maßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz sowie an An-lagen Dritter. Von den geplanten Bau- und Kompensationsmaßnahmen betroffen sind Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen - Beelen, Flur 10, 12 - Clarholz, Flur 17, 20, 21, 22, 24, 25, 27 - Herzebrock, Flur 20, 31, 32, 33, 35, 37, 38, 39, 40, 45 - Rheda, Flur 3. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen in 25899 Galmsbüll (Kreis Nordfriesland) - Az. G40/2022/187-190

08.11.2024

Die Firma Bürgerwindpark Galmsbüll GmbH & Co. KG, Osterhof, Gotteskoogdeich 32, 25899 Galmsbüll hat mit Datum vom 12. Dezember 2023, zuletzt geändert am 5. Juli 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 110 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 176,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW). Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinde 25899 Galmsbüll realisiert werden: – WEA M6 (G40/2022/187): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 26 – WEA M7 (G40/2022/188): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 29/2 – WEA M8 (G40/2022/189): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 21 – WEA M9 (G40/2022/190): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 28 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im 4. Quartal 2025 geplant.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
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Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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