Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Gewässerausbau § 68 Wasserhaushaltsgesetz, Errichtung eines neuen Durchlassbauwerks über den Bieberbach (Gewässer III. Ordnung) zur besseren verkehrstechnischen Erschließung des Gewerbegebietes "Alte Kläranlage" sowie Renaturierungsmaßnahmen auf einer Länge von ca. 120 Meter nach dem Durchlassbauwerk.

24.09.2024

Die Ortsgemeinde Reich hat bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als Untere Wasserbehörde einen wasserrechtlichen Antrag auf Plangenehmigung einer Gewässerausbaumaßnahme gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Zur besseren verkehrstechnischen Erschließung des Gewerbegebiets "Alte Kläranlage" an die Landesstraße 226 soll ein neues Durchlassbauwerk über den Bieberbach (Gewässer III. Ordnung) errichtet werden. Darüber hinaus sollen auf einer Länge von ca. 120 m hinter der Bauwerk Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Ersatzneubau der Allerbrücke im Zuge der L 191 bei Hodenhagen

24.09.2024

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Str. 10, 27283 Verden (Aller), hat für das o. g. Vorhaben die Planfeststellung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Landkreis Heidekreis, Planfeststellungsbehörde, beantragt. Die Landesstraße 191 (L 191) kreuzt die Aller bei Station 1,288 im Abschnitt 140, ca. 0,700 km östlich der Ortschaft Hodenhagen. Der Ersatzneubau erfolgt lagegleich zu dem bestehenden Brückenbauwerk. Dafür wird in unmittelbarer Nähe in paralleler Lage ein Behelfsbauwerk errichtet, um während des Zeitraumes der Bauarbeiten den fließenden Verkehr auf der Landesstraße aufrechterhalten zu können. Der maßgebliche Streckenabschnitt der L 191 liegt innerhalb des FFH-Gebietes 3021-331 – Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker und des Vogelschutzgebietes DE322-401 – untere Allerniederung. Der Verlauf der Straße wird nicht verändert. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Behelfsbrücke errichtet, die südlich parallel neben der Leinebrücke eingebaut wird. Der Anschluss an das Provisorium erfolgt über die Verschwenkung von der Bestandstrasse. Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus erfolgt der Rückbau der Behelfsbrücke sowie der Umfahrungsstraße. Aufgrund der Übergangsvorschrift des § 7 NUVPG ist das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung als deren unselbstständiger Teil nach der Fassung des NUVPG2007, bzw. weiterführend nach der Fassung des UVPG, die vor dem 16.05.2017 galt (a. F.), zu Ende zu führen. Für das Vorhaben ist gemäß § 5 NUVPG2007 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 5 die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Aufgrund der Lage und des Umfangs des Projektes wird jedoch von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgegangen. Daher wurde auf die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls verzichtet.

Verkehrsvorhaben
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Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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