Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neckar Hochwasserschutz Nürtingen im Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au

17.05.2024

Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1, plant durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die Ertüchtigung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen bzw. die Maßnahmen zur Herstellung des Hochwasserschutzes der Stadt Nürtingen entlang des Neckars im Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au. Hierfür ist es vor allem erforderlich vorhandene Hochwasserschutzanlagen in Form von Deichen zu ertüchtigen. Neben der Ertüchtigung von Bestandsdeichen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern wird im Rahmen der Maßnahme eine Bestandsmauer aufgehöht und zahlreiche Querungen, Leitungen und Kabel umverlegt und / oder angepasst. Der Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au erstreckt sich am rechten Ufer des Neckars von ca. Fluss-km 9+050 bis ca. Fluss-km 11+235. Folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Nürtingen sind von der Maßnahme betroffen: 66, 730, 732, 1089, 1141/4, 1172, 1176, 1177, 1181, 1183, 1184/1, und 1185/3. Zudem sind folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Zizishausen von der Maßnahme betroffen: 858/4, 1677, 856/3, 861/2, 337, 531/2, 838, 838/23, 856/1, 857/2, 858/1, 858/3, 860, 1516, 1516/2, 1516/3 und 1516/4. Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1 hat mit den eingereichten Antragsunterlagen vom 21.09.2022 (vollständig eingereicht am 19.12.2022) beim Landratsamt Esslingen, untere Wasserbehörde, die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung des o. g. Vorhabens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht).

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Flurbereinigung Sulzbach-Lautern - 4. Änderung des WuG

17.05.2024

Im Flurneuorndnungsverfahren Sulzbach-Lautern ist eine Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Diese umfasst den Entfall von nicht umgesetzten Planungen im Wege- und Gewässerplan. Hierbei handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen und um keine Baumaßnahmen. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.

Flurbereinigung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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