Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Repowering Windpark Liesten/Jeggeleben, Altmarkkreis Salzwedel

17.06.2024

Die ERG Germany GmbH, Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, beantragte beim Altmarkkreis Salzwedel die Erteilung einer Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V150-6.0 mit 150 m Rotordurchmesser, 105 m (ERG 1 und ERG 4) bzw. 148 m (ERG 2 und ERG 3) Nabenhöhe, 183 m bzw. 225 m Gesamthöhe und jeweils einer Nennleistung von 6,0 MW in 39624 Kalbe (Milde), Gemarkung: Jeggeleben, Flur-Flurstück: 6-136/2, 6-2/1, 7-20/1. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist unselbstständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

WestfalenWind Planungs GmbH & Co.KG (7 WEA im Bereich Schlangen, Detmold und Horn-Bad Meinberg) - Gauseköte -

17.06.2024

Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) Die WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, beantragte gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG zunächst die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von dreizehn Windenergieanlagen in den Außenbereichen der Gemeinde Schlangen, der Stadt Detmold und der Stadt Horn-Bad Meinberg. Der Antrag wurde in der Folge aufgrund der Versagung der luftverkehrsrechtlichen Zustimmung durch die zuständige Luftfahrtbehörde mit Bescheid vom 05.10.2022 abgelehnt. Infolge der Klage der Antragstellerin gegen den Ablehnungsbescheid hat das Ober-verwaltungsgericht für das Land NRW mit rechtskräftigem Urteil vom 16.02.2024 ent-schieden, dass die Ablehnung hinsichtlich von sieben Windenergieanlagen rechtswidrig erfolgt und über diese Windenergieanlagen in einem wiederaufzunehmenden Genehmigungsverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu ent-scheiden sei. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren umfasst damit nunmehr den Antrag für die Errichtung und für den Betrieb von sieben Windenergieanlagen. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • SG-37: Schlangen, Gemarkung Oesterholz, Flur 7, Flurstücke 79, 83, 84 • HB-38: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Holzhausen-Externsteine, Flur 7, Flurstücke 11, 12 • HB-39: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Holzhausen-Externsteine, Flur 7, Flurstück 12 (Turmmitte) Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstück 47 Schlangen, Gemarkung Oesterholz, Flur 7, Flurstück 84 • DT-09: Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstücke 46, 47 • HB-40: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Holzhausen-Externsteine, Flur 7, Flurstücke 8, 11 • DT-10: Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstück 48 • DT-11: Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstücke 50, 51. Bei den Anlagen handelt es sich um Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von jeweils 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von jeweils 160 m und einer Gesamthöhe von jeweils 246,6 m sowie einer Leistung von jeweils 5,5 MWel. Die Anlagen sollten ursprünglich laut Antragstellerin im dritten Quartal 2022 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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