Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Müden (Aller)

18.04.2024

Die WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Am Torfstich 11, 31234 Edemissen beabsichtigt, in der Gemarkung Müden (Aller) (Flur 29, Flurstücke 1, 2, 7/1, 7/2, 13, 14, 24, 25 und 29; Flur 30, Flurstücke 1/3, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 15, 17 und 18; Flur 31, Flurstücke 15, 16, 17 und 19 und Flur 34, Flurstücke 3, 8, 9, 10, 12/3, 12/4, 13, 15, 16 und 27) sowie der Gemarkung Hahnenhorn (Flur 2, Flurstücke 16 und 17/2) elf Windenergieanlagen des Typs Vestas V150 mit Nabenhöhe von 105 m zzgl. Fundamenterhöhung vom 3 m, Rotordurchmesser von 150 m, Gesamthöhe von 183 m sowie einer jeweiligen Nennleistung von 6 MW zu errichten und zu betreiben. Die vorgenannte Anlage (Windpark Müden (Aller)) bedarf der Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 10 Bundes Immissionsschutzgesetz. Gemäß Nr. 8.1 a) der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz ist der Landkreis Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, die zuständige Genehmigungsbehörde.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des in der Kläranlage Heidelsheim gereinigten Abwassers in den Saalbach

18.04.2024

Der Abwasserverband Weißach- und Oberes Saalbachtal, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten, beantragte mit Schreiben vom 30.09.2021, ergänzt mit Schreiben vom 08.12.2022 und 11.07.2023, die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des in der Kläranlage Heidelsheim gereinigten Abwassers über den Auslauf der Kläranlage in den Saalbach. Daneben werden die wasserrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb der Kläranlagenerweiterung mit einem zweistraßigen Neubau des Beckens 1 zur Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe und die Baugenehmigung für den Neubau des Rücklaufschlammpumpwerks mit Schneckenhebewerk beantragt. Der Umbau der Kläranlage soll nach aktualisiertem Zeitplan im November 2025 beginnen, ab diesem Zeitpunkt erfolgt ein bauzeitlich angepasster Betrieb der Anlage. Die gesicherte Inbetriebnahme der Erweiterung soll im April 2029 erfolgen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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