Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb der Gashochdruckleitung Homburg – Rhein in den Abschnitten RO5115 – Dackenheim – Heßheim (DN 500/DP 40) und RO5296 – Anschlussleitung Großkarlbach (DN 100/DP 70)

07.06.2024

Die Creos Deutschland GmbH, Am Zunderbaum 9, 66424 Homburg, hat den Neubau und Betrieb der Gashochdruckleitung Homburg – Rhein in den Abschnitten RO5115 – Dackenheim – Heßheim (DN 500/DP 40) und RO5296 – Anschlussleitung Großkarlbach (DN 100/DP 70) als Planfeststellungsverfahren beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb des Erneuerungsabschnittes Dackenheim – Heßheim (RO5115), DN 500, DP 40; Länge 9.033,53 m; Startpunkt: östlich der Bundesstraße B 271, nördlich von Dackenheim, Flurstück-Nr. 158/8, Gemarkung Dackenheim; Endpunkt: Einbindestelle Flurstück-Nr. 1968, Gemarkung Heßheim. b) Neubau und Betrieb der Anschlussleitung Großkarlbach (RO 5296), DN 100, DP 70, Länge: 314 m; Startpunkt: Armaturengruppe: Flurstück-Nr. 1986, Gemarkung Großkarlbach; Endpunkt: Stationsgebäude: Flurstück-Nr. 1570, Gemarkung Großkarlbach (notwendige Folgemaßnahme im Sinne des § 75 Abs. 1 VwVfG). Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen, Arbeitsflächen und Rohrlagerplätzen, die Ausweisung von Leitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: - Landkreis Bad Dürkheim, Verbandsgemeinde Freinsheim, Ortsgemeinden Dackenheim und Weisenheim am Sand sowie Verbandsgemeinde Leiningerland, Ortsgemeinden Bissersheim,Großkarlbach, Kirchheim an der Weinstraße und Laumersheim - Rhein-Pfalz-Kreis, Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, Ortsgemeinden Heßheim und Lambsheim.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen in den Gemeinden Ellhöft und Westre (Kreis Nordfriesland) - Az.: G40/2021/386-393

07.06.2024

Die Firma Grenzstrom Bürgerwind GmbH & Co. KG, Dorfstraße 11, 25923 Ellhöft hat mit Datum vom 9. Oktober 2023, zuletzt geändert am 23. Mai 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 110 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 176,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW). Im Gegenzug sollen fünf Bestandsanlagen des Windparks zurückgebaut werden (eine WKA des Typs SWT-2.3-93 mit einer Gesamthöhe von rund 140 Metern, vier WKA des Typs AN Bonus 1300/62 mit einer Gesamthöhe von 99 Metern). Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinden 25923 Ellhöft und 25926 Westre realisiert werden: WKA 20 (G40/2021/386): Gemarkung Westre, Flur 13, Flurstück 18 WKA 27 (G40/2021/387): Gemarkung Ellhöft, Flur 3, Flurstück 10 WKA 28 (G40/2021/388): Gemarkung Ellhöft, Flur 4, Flurstück 12 WKA 29 (G40/2021/389): Gemarkung Ellhöft, Flur 3, Flurstück 21/2 WKA 30 (G40/2021/390): Gemarkung Ellhöft, Flur 5, Flurstück 18/4 WKA 31 (G40/2021/391): Gemarkung Ellhöft, Flur 5, Flurstück 64 WKA 32 (G40/2021/392): Gemarkung Ellhöft, Flur 5, Flurstück 69 WKA 33 (G40/2021/393): Gemarkung Ellhöft, Flur 3 Flurstück 10 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im dritten Quartal 2026 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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