Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Vorhaben der Südzucker AG: Erweiterung und Ertüchtigung der Abwasserbehandlungsanlage (ABA) in der Anlage zur Herstellung von Zucker aus Zuckerrüben (Zuckerfabrik, Standort Wabern)

06.05.2024

Die Südzucker AG, hat für ihre Zuckerfabrik am Standort Homberger Str. 1, in 34590 Wabern, Gemarkung Wabern, Flur 2, Flurstücke 47/1, 42/15, 53/1, 53/2, 53/5, 53/7, 53/9, 53/11 und 53/13, folgende Anträge gestellt: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Änderung und zum Betrieb der ABA. Bei der ABA handelt es sich unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), um eine Nebeneinrichtung der Zuckerfabrik. Die Änderung umfasst im Wesentlichen: a) Erweiterung, Ertüchtigung der bestehenden aeroben ABA um eine anaerobe ABA mit Wärmeerzeuger b) Erweiterung und Ertüchtigung der bestehenden aeroben ABA bezüglich Kapazität, Leistung und Betriebsweise c) Geändertes Abwasserbeckennutzungskonzept mit geringerem Wassereinstapelvolumen und kürzerem Nachlaufbedarf zur Wasseraufbereitung und Einleitung

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG (LG-104 und LG-105)

06.05.2024

Aktenzeichen: 766.0001/23/1.6.2 (LG-104) 766.0002/23/1.6.2 (LG-105) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf den nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-104: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 16, Flurstück 58 • LG-105: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 17, Flurstück 194. Bei den Anlagen LG-104 und LG-105 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160,0 m und einer Gesamthöhe von 240,0 m sowie einer Leistung von 5,56 MWel. Die Anlagen LG-104 und LG-105 sollen laut Antrag im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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