Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 52 Absatz 2a Bundesberggesetz (BBergG) in Verbindung mit § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für den Tontagebau Bollstedt-West der Firma CREATON GmbH

03.06.2024

Die Firma CREATON GmbH beabsichtigt in den Gemarkungen Bollstedt und Altengottern die Fortführung ihrer Gewinnungstätigkeit auf Ton.Der Vorhabenstandort befindet sich im Ortsteil Höngeda der Stadt Mühlhausen im Unstrut-Hainich-Kreis. Aktuell finden die bergmännischen Arbeiten innerhalb des Bergwerkseigentum Bollstedt-West statt. Die Rohstoffgewinnung erfolgt auf Grundlage eines fakultativen Rahmenbetriebsplans 2005-2030 und des aktuellen Hauptbetriebsplans. Die Rohstoffe werden zur Produktion von Dachziegeln im Ziegelwerk Höngeda eingesetzt. Um die Rohstoffversorgung des Ziegelwerks langfristig abzusichern, ist die Erschließung neuer Lagerstättenbereiche erforderlich. Der Tagebau soll sich südlich bzw. südöstlich erweitern in das Bergwerkseigentum Bollstedt-Süd. Die CREATON GmbH ist Eigentümerin der beiden Bergbauberechtigungen. Durch die Rohstoffgewinnung der vergangenen Jahre wurde die vom fakultativen Rahmenbetriebsplan umfasste Fläche bereits zu einem erheblichen Teil (mind. 80%) abgebaut. Somit werden die Rohstoffvorräte vor Ablauf der Geltungsdauer im Jahr 2029 erschöpft sein. Die Antragsfläche des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes erstreckt sich auf 45,5 ha und ermöglicht eine Vorhabenlaufzeit von mind. 35 Jahren, bei einer jährlichen Fördermenge von 60.000 m³ (ca. 120.000 t) Ton. Das geplante Vorhaben umfasst neben der Erweiterung, auch den Verbleib von vier Tagebaurestgewässern, sowie die geänderte Landschaftsgestaltung bzw. Wiedernutzbarmachung innerhalb des Geltungsbereiches des fakultativen Rahmenbetriebsplanes.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren - Erweiterung der Deponie DK II Lindenberg, Gardelegen

03.06.2024

Die Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel, Bismarker Straße 81, 39638 Gardelegen, hat am 15.11.2022 einen Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung der bestehenden Deponie Lindenberg der Klasse II gestellt. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück der Deponie Lindenberg • Gemarkung Gardelegen, Flur 3, Flurstücke 198, 178/34, 40/1, 36/2, 176/23, 22, 2/2, 3/1, 2/1, 201, 21/1 • Gemarkung Gardelegen, Flur 39, Flurstücke 344, 345 • Gemarkung Hemstedt, Flur 9, Flurstücke 125, 120, 118, 116, 114, 112, 123, 124, • 110/50, 107/44, 106/41, 130, 128, 134, 122, 132, 127, 62 realisiert werden. Folgende wesentliche Änderungen sind in diesen Antrag auf Planfeststellung inkludiert: • Anpassung der zulässigen Abfalleinlagerungshöhe des 1. Bauabschnitt (1.BA) von einer bisher genehmigten Einlagerungshöhen von +65,0 mHN auf + 77,50 mHN. • Erweiterung um den 2. Bauabschnitt (2. BA) mit einer Aufstandsfläche von ca. 11,4 ha (abgedichtete Einlagerungsfläche einschl. Randdamm), Die maximale Einlagerungshöhe der Deponie im 2. Bauabschnitt soll ca. 88 mHN betragen. • Oberflächenabdichtung des Gesamtdeponiekörpers (1. BA und 2. BA) mit einer Gesamtfläche der OFAD von 14,8 ha. Die geplante Erweiterung umfasst ein konzeptionelles Ablagerungsvolumen von ca. 2,02 Mio. m³. Die zur Zeit der Deutschen Demokratischen Republik geplante Deponie wurde kurz vor der deutsch-deutschen Wiedervereinigung mit Standortgenehmigung der staatlichen Planungskommission des Ministerrates der DDR vom 07.12.1988 genehmigt. Mit Stellungnahme vom 26.04.1989 (Standortbewertung), ergänzt durch eine Stellungnahme vom 11.06.1990, stimmte der Rat des Bezirkes Magdeburg, Abteilung Geologie dem Vorhaben zu. Der Betrieb der Deponie Lindenberg wurde für den 1. Bauabschnitt (1. BA) gem. § 9 a AbfG per nachträglicher Anordnung mit Bescheid vom 22.07.1992 (AZ 55.3-62812- 011-92) sowie dem 1. Änderungsbescheid vom 31.08.1993 und 2. Änderungsbescheid vom 24.02.1994 genehmigt. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedürfen der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Weiterhin ist den Unterlagen ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gemäß § 37 KrWG beigefügt. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist in diesem Planfeststellungsverfahren als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständig.

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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