Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau Wartungseinrichtung für Schienenfahrzeuge in Butzbach

10.06.2024

Die neu zu errichtende Wartungseinrichtung soll der betriebsnahen und schweren Instandhaltung von elektrischen und dieselgetriebenen Schienenfahrzeugen der Hessischen Landesbahn GmbH dienen, da die verfügbaren Kapazitäten im regionalen und überregionalen Raum nicht ausreichen. Durchschnittlich werden pro Tag ca. 20 Rangierfahrten von Schienenfahrzeugen bei einer maximal höchstzulässigen Geschwindigkeit von 25 km/h anfallen. Für die Umsetzung des Vorhabens sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant: • Bau einer Werkstatthalle für die betriebsnahe und schwere Instandhaltung auf 8 Gleisen, • Bau eines Betriebsgebäudes mit Technikräumen (Hausanschlussräumen), Lagerbereichen, Komponentenwerkstätten, Sozial- und Sanitärbereichen sowie Büro- und Schulungsräumen, • Bau eines Kombigebäudes mit einem Gleis für die Radsatzbearbeitung (URD) und einem Gleis für die Unterflurreinigung, • Bau von vier Lagergebäuden, • Bau einer Gleisanlage zum Anschlusspunkt an die vorhandene Gleisanlage mit Oberleitung, • Bau der Gleisfeld- und Straßenbeleuchtung, • Bau der notwendigen Außen- und Verkehrsanlagen (Werkstraße), • Elektrifizierung des Zuführungsgleises vom Bahnhof Butzbach zur Wartungseinrichtung, • Bau eines technisch gesicherten Bahnüberganges im Zuge der straßenseitigen Zufahrt zur Wartungseinrichtung

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Stadtbahn Eppingen-Heilbronn, zweigleisiger Ausbau zwischen Leingarten und Schwaigern

10.06.2024

Gegenstand der Planfeststellung ist der zweigleisige Ausbau der DB-Strecke Crailsheim-Heilbronn im Abschnitt zwischen Leingarten und Schwaigern. Infrastrukturbetreiberin ist auf der so genannten Kraichgaubahn die AVG mbH, die den Streckenabschnitt Heilbronn Hbf-Eppingen Bf langfristig von der DB AG gepachtet hat. Die Ausbaumaßnahme selbst erstreckt sich auf den Bereich östlich des Haltepunkts Leingarten-West bei km 126,3 und endet im Bahnhof Schwaigern bei ca. km 129,5 vor dem Bahnübergang der Heilbronner Straße. Die Ausbaumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Verbreiterung des bestehenden, bis in die 1970er Jahre bereits zweigleisig ausgebauten Bahnkörpers und den Einbau eines neuen Gleises sowie einer neuen Weichenverbindung westlich des Bahnübergangs beim Haltepunkt Leingarten-West und eines doppelten Gleiswechsels am Ende des Ausbauabschnitts am Bahnhof Schwaigern. Das neue Gleis wird elektrifiziert und die Leit- und Sicherungstechnik entsprechend erweitert und angepasst. Ebenfalls Bestandteil der Maßnahme sind die Installation mehrerer neuer Signale entlang der Strecke sowie die Anpassung zweier schienengleicher Bahnübergänge und einer Eisenbahnüberführung. Der Haltepunkt Schwaigern-Ost erhält einen zweiten Bahnsteig einschließlich barrierefreier Zugangsrampe. Ziel der Maßnahme ist es, den Nahverkehr auf der Schiene im Raum Heilbronn attraktiver zu gestalten und das Nadelöhr in dem betreffenden ca. 3 km langen Abschnitt auf der sonst fast durchgängig zweigleisigen Strecke zu beseitigen. Durch den Ausbau werden die Voraussetzungen für die künftig erforderlichen Regelkreuzungen von Zugfahrten in diesem Abschnitt geschaffen. In der Folge ist eine Taktverdichtung möglich. Des Weiteren sollen eine Verbesserung der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit die Anschlusssicherung am Hauptbahnhof Heilbronn und am Bahnhof Eppingen gewährleisten. Als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe des Vorhabens in die Natur und Landschaft sind u.a. die Ansaat und Bepflanzung der Böschungen und Seitenflächen der Trasse sowie auf Gemarkung Güglingen die Errichtung fester Amphibienleiteinrichtungen vorgesehen. Für die Haselmaus und Reptilien ist die Anlage von Ersatzhabitaten geplant, für Fledermäuse und Vögel werden Fledermaus- bzw. Nistkästen angebracht.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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