Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Raum Lübeck – Siems, LH-13-330 - Ostküstenleitung 2. BA und der 110-kV-Leitung Raum Lübeck – Siems, LH-13-183

07.05.2024

Die Vorhabenträgerinnen, TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, und die Schleswig-Holstein Netz AG, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn haben beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für die o. g. Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung SH gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorhaben zuständig. Aufgrund des engen Zusammenhangs der beiden Vorhaben, die weit überwiegend auf einem gemeinsamen Gestänge geführt werden sollen, ist trotz des Vorliegens zweier selbständiger Vorhaben eine Entscheidung nur in einem einheitlichen Verfahren möglich. Es findet daher ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren gem. § 145 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) statt. Die Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch die Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Für die beantragten Vorhaben ist gemäß § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.1.1 Spalte 1 (Leitungsanlage mit einer Länge von mehr als 15 km und einer Nennspannung von 220 kV oder mehr) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Eine Vorprüfung gem. § 7 UVPG war somit nicht notwendig. Durch die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen der Bauvorhaben nach § 18 und § 19 UVPG. Wesentlicher Inhalt der Planung ist: -Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung auf einer Länge von ca. 14 km zwischen dem neu zu errichtenden 380-kV-Umspannwerk (UW) Raum Lübeck auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf und dem bestehenden UW Siems als Freileitung der TenneT TSO GmbH -Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Schleswig-Holstein Netz AG auf dem neu zu errichtenden 380-/110-kV-Mischgestänge im Bereich der Masten Nr. 2 bis 36 vom UW Raum Lübeck bis zum UW Siems sowie der Rückbau der 110-kV-Leitungen LH-13-114 (Lübeck–Siems) und LH-13-117 (UW Schwartau/West-Siems) -Errichtung und Betrieb der 110-kV-Freileitung LH-13-183 der Schleswig-Holstein Netz AG von dem UW Raum Lübeck bis Mast Nr. 2 (380-/110-kV-Mischgestänge) sowie von Mast Nr. 36 (380-/110-kV-Mischgestänge) bis zum UW Siems -Dauerhafte Außerbetriebnahme der bestehenden 220-kV-Erdkabelverbindung zwischen dem UW Lübeck und UW Siems LH-13-215 -Errichtung und Betrieb diverser temporärer Freileitungs- oder Kabelprovisorien in der Spannungsebene 110-kV -Erschließung der Baufelder über das örtliche Wegenetz sowie über neue o-der bestehende Zufahrten -Bauzeitliche Ertüchtigung diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle -Ausweisung von dauerhaften Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Stockelsdorf und Ratekau sowie der Stadt Bad Schwartau im Kreis Ostholstein und der kreisfreien Hansestadt Lübeck. Mit dem Zulassungsbescheid vom 12.01.2024 (Az.: AfPE L-667-PFV 380-kV-Ltg Lübeck - UW Siems) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) zugelassen, dass bereits vor Feststellung des Plans für den Neubau und den Betrieb einer Hochspannungsfreileitung mit einer Nennspannung von 380 kV (Ostküstenleitung, 2. Bauabschnitt Raum Lübeck - UW Siems), unter Berücksichtigung der in der Zulassung genannten Nebenbestimmungen mit den in der Zulassung genehmigten Maßnahmen begonnen werden darf.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und Genehmigung nach § 9 PBefG für den Bau, den Betrieb und die Linienführung der Straßenbahnstrecke der Citybahn von der Altendorfer Straße bis zur Bocholder Straße in Essen

07.05.2024

Der planfestzustellende Streckenabschnitt beginnt in der Haus-Berge-Straße, südlich der Bocholder Straße und führt bis unmittelbar vor den Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard / Altendorfer Straße. Die Straßenbahntrasse dieses ca. 2.200 m langen Streckenabschnitts ist ein Teilstück der neuen - sogenannten - „Citybahn Essen“, die zukünftig von der Haltestelle Bocholder Straße im Nord-Westen bis zum Betriebshof Stadtmitte im Nord-Osten der Innenstadt führt. Die planfestzustellende Maßnahme startet an dem südlichen Seitenbahnsteig der Haltestelle Bocholder Straße und führt entlang der Haus-Berge-Straße in Mittellage auf einem besonderen Bahnkörper bis zur Haltestelle Bergmühle. Die Haltestelle Bergmühle wird zukünftig als Mittelbahnsteig hergestellt und komplett barrierefrei ausgebaut. Von der Haltestelle Bergmühle verläuft die Trasse dann in Richtung neue Zollstraße über eine separate ÖPNV-Trasse, die nur von Bussen und der Straßenbahnen genutzt wird, bis zur neuen Haltestelle Zollstraße. Von der Haltestelle Zollstraße geht es dann weiter, wiederum in Mittellage auf einem besonderen Bahnkörper, entlang der neuen Zollstraße bis zur Haltestelle Schacht Amalie. Der Bereich um die Haltestelle Schacht Amalie wird dabei als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Von der Haltestelle Schacht Amalie verläuft die Trasse dann in einem Rechtsbogen auf den Bert-hold-Beitz-Boulevard, wo sie dann in dem bereits vorbereiteten Mittelstreifen über den Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard / Pferdebahnstraße bis zum Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard / Altendorfer Straße geführt wird. Innerhalb dieses Streckenabschnitts befindet sich noch die neue Haltestelle Krupp-Park, unmittelbar vor der Einmündung Quartiersbogen.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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