Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windenergie Lehmberg GmbH & Co. KG - Mühlenberg

24.04.2024

Die Windenergie Lehmberg GmbH & Co. KG im Wessendorfer Weg 27 in 46286 Dorsten, hat mit Antrag vom 21.07.2021 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ Vestas V162-5.6, Gesamthöhe 229 m, Nabenhöhe 148 m, Rotordurchmesser 162 m, Nennleistung 5600 kW in 46286 Dorsten, Gemarkung: Lembeck, Flur: 3, Flurstück: 12 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die Windenergie Lehmberg GmbH & Co. KG hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Das Genehmigungsverfahren ist daher im förmlichen Genehmigungsverfahren gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Recklinghausen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

L 50 Ausbau der L 50 durch den Bau eines Radweges zwischen Bruch und Dreis

24.04.2024

Planerische Beschreibung Die vorliegende Planung beinhaltet die Fortführung eines bestehenden Radweges im Abschnitt zwischen Bruch und Dreis. Der vorliegende Radwegeabschnitt ist Bestandteil der Radwegeverbindung zwischen dem Kyll-und dem Mosel-Maare-Radweg. Der Streckenzug ist im Radwegenetz RLP als großräumige Verbindung ausgewiesen. Die Planung des Radweges beginnt an der Gemeindestraße „Salmstraße“ mit Bau-km 0+000,00 (Achse 10) aus Richtung Bruch kommend (NK 6006052) und endet mit Bau-km 3+860 vor der OD Dreis (NK 6006031). Straßenbauliche Beschreibung Die gesamte Ausbaulänge des Radweges beträgt ca. 3,860 km. Die Radwegeführung verläuft größtenteils über bereits vorhandene Waldwege, entlang des Gewässers Salm, parallel an der L50 (Kragarm Konstruktion) sowie über Flächen Dritter. Die Trassierung verläuft auf den ersten 1,008 km über einen Waldweg und kreuzt die L 50 (Verbindung zwischen Bruch und Dreis). Die Querungsstelle wird durch geeignete Verkehrszeichen an der L 50 gekennzeichnet. Als Ergebnis der Gesamtsicherheitsbetrachtung für alle Verkehrsteilnehmer ist eine Überquerungshilfe unter anderem aus topografischen Gründen nicht möglich. Um bei km 1+230 an die topografisch höhergelegene L50 anzuschließen, wird eine Rampe geschaffen und anschließend mit einer ca. 500 m langen Auskragung parallel der L 50 gefolgt. Bei Bau-km 1+783,00 wird ein neues Bauwerk (BW 2) neben der bereits vorhandenen Brücke errichtet, da eine Verbreiterung am bestehenden BW nicht möglich ist. Im Weiteren führt der Radweg über den bestehenden Rastplatz (Bau km 1+840). Aufgrund der breiten Fahrbahngasse und der übersichtlichen Anbindungspunkte des Radweges an den Parkplatz ist von einer niedrigen Konfliktwahrscheinlichkeit auszugehen. Nach der Querung des Parkplatzes verläuft der Radweg am Böschungsfuß der L50 bis zum (BW3) an der Jagdhütte (Bau-km 2+205). Nach der Querung der Salm über das Bauwerk 3 führt der Radweg über ein höher gelegenes Plateau und anschließend wieder entlang der Salm Auen in Richtung BW 4, vorbei am Landhaus Kasfeld. Da dort ein vorhandenes baufälliges Bauwerk bereits besteht, wird an der bestehenden Position das alte Bauwerk durch ein neues tragfähiges Bauwerk ersetzt, so dass keine weiteren Eingriffe in die Landschaft notwendig werden. Eine Behelfsbrücke wird in der Bauphase parallel errichtet (siehe Anlage 16), um das Haus Kasfeld sowie die Baustelle des neuen Brückenbauwerkes zu erreichen. Ab Bau-km 3+036 verläuft die Streckenführung teilseitig der L 50 und quert bei Bau-km 3+363,50 den Mühlgraben. Im Zuge der Streckenführung am Mühlgraben wird das Anschlussstück in Richtung Dreis erschlossen. Bauende ist bei Bau-km 3+860,00. Anschließend verläuft die Wegeführung über die L50, innerhalb der Ortsdurchfahrt Dreis, welche mit einem kombinierten Geh/Radweg ausgebaut werden soll. Die Planung dieses vorgenannten Geh/Radwegs ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planung. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen\ Baurecht\ Straßenrechtliche Planfeststellung\ Planfeststellungsverfahren\ Landesstrassen" eingesehen werden.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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