Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in 16244 Schorfheide und 16225 Eberswalde - Reg.-Nr.: G03720

01.11.2024

Die Firma Regenerative Energiewandlung Grimme GmbH & Co. KG, Grimme 10 in 17326 Brüssow beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf den Grundstücken in 16244 Schorfheide in der Gemarkung Lichterfelde, Flur 3, Flurstücke 132 und 220 und in 16225 Eberswalde in der Gemarkung Eberswalde, Flur 4, Flurstück 225 drei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G03720). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftan-lagen des Typs Vestas V162 mit einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nabenhöhe von 166 m und einer Gesamthöhe von 247 m über Grund. Die Nennleistung beträgt jeweils 5,6 MW. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es handelt sich dabei um Anlagen der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 V der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Oktober 2023 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Windpark Kornberg-Dreimärker / Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 74746 Höpfingen (HÖP-1 und HÖP-2) durch die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG

31.10.2024

Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Schloßplatz 6, 74736 Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen. Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Höpfingen und einem Teilbereich der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, für die ein gemeinsamer Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: Windkraftanlage (HÖP-1) auf Grundstück Flst.Nr. 16055, Gemarkung Höpfingen und Flst.Nr. 5409 Gemarkung Hardheim-Bretzingen (jeweils teilweise) im Walddistrikt „Kornberg“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-115 EP-3 E3 weist eine Nabenhöhe von 148,8 m, einen Rotordurchmesser von 115,71 m, eine Gesamthöhe von 206,65 m und eine Nennleistung von 4,0 MW auf. Windkraftanlage (HÖP-2) auf Grundstück Flst.Nr. 6618, Gemarkung Höpfingen-Waldstetten, Walddistrikt „Hardheimer Höhe“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 229,13 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die zwei getrennte Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurden: • zwei Windkraftanlagen (HAR-1, HAR-2) innerhalb des FFH-Gebietes „Odenwald und Bau-land Hardheim“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen • eine Windkraftanlage (HAR-3) auf dem Grundstück, Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die drei Standorte befinden sich in dem Walddistrikt „Bergholz“ zwischen den Ortschaften Hardheim, Bretzingen, Waldstetten und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weisen eine Nabenhöhe von 130,80 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 199,90 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Es sind Vorhaben derselben Art von mehreren Vorhabenträgern, die in einem engen Zusammenhang stehen. Daher handelt es sich um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die beiden Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen haben nach § 7 Abs. 3 UVPG jeweils einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesen Anträgen hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 23.01.2018 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am 21.02.2018 führten die beiden Antragsteller die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Hardheim durch. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 15.03.2018 statt. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 29.11.2019 drei Anträge vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die am 29.11.2019 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 15.04.2021 vollständig.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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