Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

A 92, Grundhafte Erneuerung AK Landshut/Essenbach bis AS Dingolfing-Ost, Landkreise Dingolfing-Landau & Landshut

03.06.2024

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, beabsichtigt die A 92 München — Deggendorf zwischen dem AK Landshut/Essenbach (B 15 neu) und der AS Dingolfing Ost von Bau-km 16+875 bis Bau-km 38+322) grundhaft zu erneuern. Der Baubeginn ist östlich des neuen AK Landshut/Essenbach (B 15 n) vorgesehen. Das Bauende liegt rund 600 m westlich der AS Dingolfing-Ost. Wegen des hohen Deckenalters (ca. 30 Jahre) und der vorhandenen geringen Deckendicke (22,0 cm) kam es im Straßenverlauf bei hohen Temperaturen vereinzelt zu Hitzeschäden. Mit den geplanten Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit im Projektbereich wiederhergestellt werden. Die geplante Maßnahme umfasst die abschnittsweise Erneuerung des bestehenden (etwa 30 Jahre alten) Fahrbahnbelags beider Richtungsfahrbahnen (vierstreifig). Dabei wird der Querschnitt dem heutigen Stand der Technik angepasst. Dieser soll im Zuge der Erneuerung von derzeit 10,0 m auf 12,0 m beiderseits erweitert werden, sodass eine Verbreiterung von insgesamt 4 m erforderlich wird. Die bisherige Linienführung wird nicht verändert. Anzupassen sind auch vier der 20 Querungsbauwerke. Bestehende Überführungen bleiben erhalten. Bei den vier anzupassenden Unterführungen wird der Überbau erneuert. Die Maßnahme beinhaltet auch eine teilweise Erneuerung von Bauwerksteilen. lm Zuge der geplanten Fahrbahnverbreiterung sind fünf der sieben Lärmschutzanlagen anzupassen. Außerdem ist die Verlegung der Fernmeldeleitung erforderlich. Der Umfang der Maßnahme geht aus den Planunterlagen hervor, auf die verwiesen wird.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren - Erweiterung der Deponie DK II Lindenberg, Gardelegen

03.06.2024

Die Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel, Bismarker Straße 81, 39638 Gardelegen, hat am 15.11.2022 einen Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung der bestehenden Deponie Lindenberg der Klasse II gestellt. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück der Deponie Lindenberg • Gemarkung Gardelegen, Flur 3, Flurstücke 198, 178/34, 40/1, 36/2, 176/23, 22, 2/2, 3/1, 2/1, 201, 21/1 • Gemarkung Gardelegen, Flur 39, Flurstücke 344, 345 • Gemarkung Hemstedt, Flur 9, Flurstücke 125, 120, 118, 116, 114, 112, 123, 124, • 110/50, 107/44, 106/41, 130, 128, 134, 122, 132, 127, 62 realisiert werden. Folgende wesentliche Änderungen sind in diesen Antrag auf Planfeststellung inkludiert: • Anpassung der zulässigen Abfalleinlagerungshöhe des 1. Bauabschnitt (1.BA) von einer bisher genehmigten Einlagerungshöhen von +65,0 mHN auf + 77,50 mHN. • Erweiterung um den 2. Bauabschnitt (2. BA) mit einer Aufstandsfläche von ca. 11,4 ha (abgedichtete Einlagerungsfläche einschl. Randdamm), Die maximale Einlagerungshöhe der Deponie im 2. Bauabschnitt soll ca. 88 mHN betragen. • Oberflächenabdichtung des Gesamtdeponiekörpers (1. BA und 2. BA) mit einer Gesamtfläche der OFAD von 14,8 ha. Die geplante Erweiterung umfasst ein konzeptionelles Ablagerungsvolumen von ca. 2,02 Mio. m³. Die zur Zeit der Deutschen Demokratischen Republik geplante Deponie wurde kurz vor der deutsch-deutschen Wiedervereinigung mit Standortgenehmigung der staatlichen Planungskommission des Ministerrates der DDR vom 07.12.1988 genehmigt. Mit Stellungnahme vom 26.04.1989 (Standortbewertung), ergänzt durch eine Stellungnahme vom 11.06.1990, stimmte der Rat des Bezirkes Magdeburg, Abteilung Geologie dem Vorhaben zu. Der Betrieb der Deponie Lindenberg wurde für den 1. Bauabschnitt (1. BA) gem. § 9 a AbfG per nachträglicher Anordnung mit Bescheid vom 22.07.1992 (AZ 55.3-62812- 011-92) sowie dem 1. Änderungsbescheid vom 31.08.1993 und 2. Änderungsbescheid vom 24.02.1994 genehmigt. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedürfen der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Weiterhin ist den Unterlagen ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gemäß § 37 KrWG beigefügt. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist in diesem Planfeststellungsverfahren als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständig.

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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