Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Stolberg - Drei-Kaiser-Eichen

17.05.2024

Die JUWI GmbH (Energie-Allee 1 in 55286 Wörrstadt) hat bei der StädteRegion Aachen als zuständiger Genehmigungsbehörde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG beantragt. Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers Vestas. Es sind dabei verschiedene Anlagentypen geplant: - 2 x Vestas V 136, Nabenhöhe 112 m, Nennleistung 4,2 MW, Rotorradius 68 m - 4 x Vestas V 150, Nabenhöhe 125 m, Nennleistung 6,0 MW. Rotorradius75 m - 2 x Vestas V 150, Nabenhöhe 148 m, Nennleistung 6,0 MW. Rotorradius75 m. Hierbei handelt es sich um Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entsprechend Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Projektgebiet (definiert als die nähere Umgebung der WEA-Standorte und der Zuwegung) befindet sich südöstlich von Aachen (NRW) in der StädteRegion Aachen. Das Projektgebiet liegt im südlichen Randbereich des Stadtgebiets von Stolberg (Rhld.). Im Süden beginnt das Stadtgebiet von Simmerath, südwestlich liegt das Gemeindegebiet von Roetgen und befindet sich ebenfalls in der StädteRegion Aachen. Östlich davon befindet sich das Gemeindegebiet von Hürtgenwald, welches im Landkreis Düren liegt. Alle Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Stolberg (Rhld.), auf den Gemarkungen Zweifall und Gressenich. Die genauen Angaben sind den Antragsunterlagen zu entnehmen. Da es sich bei dem Vorhaben um die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm handelt, ist für das Vorhaben gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Gemäß § 7 Absatz 3 UVPG hat die JUWI GmbH die freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Genehmigungsbehörde verzichtet daher auf die Vorprüfung. Für das geplante Vorhaben besteht somit eine UVP- Pflicht und das Verfahren ist gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu führen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Lütke-Vestert

17.05.2024

Errichtung eines Stallgebäudes für 300 Milchkühe (BE 8); Änderung der Lüftungsanlagen in BE 6 und BE 7, Nutzungsänderung der Betriebseinheiten BE 1 und BE 2 zu einem Kälberstall für 100 Tiere

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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