Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer WEA in Haltern am See durch den VERBUND Green Power Deutschland GmbH vertreten durch die Felix Nova GmbH

15.05.2024

Die VERBUND Green Power Deutschland GmbH vertreten durch die Felix, Nova GmbH Lemförder Straße 80, 32369 Rahden-Sielhorst, hat mit Antrag vom 20.12.2023 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ Nordex N 163 / 6.X, Gesamthöhe 245,50 m, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Nennleistung 6800 kW in 45721 Haltern am See, Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 19, Flurstück: 85 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wird gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in 15345 Rehfelde - Reg.-Nr.: G05922

15.05.2024

Die Firma WKN GmbH, Otto-Hahn-Straße 12-16, 25813 Husum beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 15345 Rehfelde in der Gemarkung Zinndorf, Flur 3, Flurstück 40 eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben (Reg.-Nr.: G05922). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Vestas EnVentus V172-7.2 MW mit einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Gesamthöhe von 261 m über Grund. Die Nennleistung beträgt 7,2 MW. Zur Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellflächen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im September 2025 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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