Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen in den Gemeinden Ellhöft und Westre (Kreis Nordfriesland) - Az.: G40/2021/386-393

07.06.2024

Die Firma Grenzstrom Bürgerwind GmbH & Co. KG, Dorfstraße 11, 25923 Ellhöft hat mit Datum vom 9. Oktober 2023, zuletzt geändert am 23. Mai 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 110 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 176,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW). Im Gegenzug sollen fünf Bestandsanlagen des Windparks zurückgebaut werden (eine WKA des Typs SWT-2.3-93 mit einer Gesamthöhe von rund 140 Metern, vier WKA des Typs AN Bonus 1300/62 mit einer Gesamthöhe von 99 Metern). Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinden 25923 Ellhöft und 25926 Westre realisiert werden: WKA 20 (G40/2021/386): Gemarkung Westre, Flur 13, Flurstück 18 WKA 27 (G40/2021/387): Gemarkung Ellhöft, Flur 3, Flurstück 10 WKA 28 (G40/2021/388): Gemarkung Ellhöft, Flur 4, Flurstück 12 WKA 29 (G40/2021/389): Gemarkung Ellhöft, Flur 3, Flurstück 21/2 WKA 30 (G40/2021/390): Gemarkung Ellhöft, Flur 5, Flurstück 18/4 WKA 31 (G40/2021/391): Gemarkung Ellhöft, Flur 5, Flurstück 64 WKA 32 (G40/2021/392): Gemarkung Ellhöft, Flur 5, Flurstück 69 WKA 33 (G40/2021/393): Gemarkung Ellhöft, Flur 3 Flurstück 10 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im dritten Quartal 2026 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta der Open Grid Europe GmbH

07.06.2024

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung des niedersächsischen Teils dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 58) verlaufen. Für den Abschnitt in Nordrhein-Westfalen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Detmold geführt. Die WAD wird eine Nennweite von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 90 km haben. Von der Maßnahme sind in Niedersachsen Gebiete im Bereich der Gemeinde Bakum, der Gemeinde Bohmte, der Gemeinde Cappeln, der Gemeinde Emstek, der Gemeinde Garrel, der Gemeinde Steinfeld, der Gemeinde Stemwede, der Gemeinde Wardenburg, der Stadt Cloppenburg, der Stadt Damme, der Stadt Lohne und der Stadt Vechta betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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