Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

„Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der Boxhagener Straße bis zur Karlshorster Straße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg“ von Berlin

14.06.2024

Das Vorhaben hat den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnstrecke zwischen der Kreuzung Wühlischstr./ Holteistr., durch die Sonntagstraße, entlang des Bahnhofs Ostkreuz und der Marktstraße bis zur Bahnunterführung Karlshorster Straße zum Gegenstand. Nach Fertigstellung wird die bisherige Strecke durch die Boxhagener Straße und Marktstraße außer Betrieb genommen. Das Vorhaben dient der Anbindung des Schienenknotenpunktes Ostkreuz an das Straßenbahnnetz. Es wird eine verbesserte Umsteigemöglichkeit zwischen den im Schienenknoten bereits vorhandenen Verkehrsträgern Fern-/Regional-/S- Bahn und der Straßenbahn eingerichtet. Gleichzeitig werden die Wohngebiete um die Sonntagstraße durch die Straßenbahn erschlossen und die Umsteigebeziehung zwischen den Straßenbahnlinien M13 und 21 an der Haltestelle „Holteistraße“ soll dadurch verbessert werden. Weitere Bestandteile der neuen Straßenbahnstrecke sind die Fahrleitungsanlagen einschließlich Masten, Neubau der Straßenbahnhaltestellen „Sonntagstraße“ und „Ostkreuz“, Verlegung der Haltestellen „Holteistraße“ und „Marktstraße“, die Einrichtung einer eingleisigen Kehranlage östlich der Haltestelle „Ostkreuz“ sowie die Schaffung einer Gleisverbindung an die Bestandsstrecke westlich der Boxhagener Straße mit der Strecke südlich der Holteistraße. NEU: UVP-PFLICHT Für das vorstehend beschriebene Vorhaben wurde mit der Entscheidung der Verfahrensleitenden Verfügung vom 10.03.2021 gemäß § 5 i.V.m. § 7 UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Innerhalb des Verfahrens entstand durch neue Erkenntnisse nun eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 i.V.m. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die UVP-Pflicht zum Vorhaben ergibt sich aus dem neuen Betriebsprogramm i.V.m. mit den Schallschutz-Gutachten (Verkehrslärm UL07_01_01, Baulärm UL07_02_01). Die Gutachten umfassen alle schalltechnisch schutzbedürftigen Bebauungen im Einwirkungsbereich des geplanten Bauvorhabens. An den Immissionsorten für Balkone, Loggien und Außenwohnbereiche wurden an 53 Gebäuden Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes am Tage berechnet, welche als erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch bzw. die menschliche Gesundheit gelten.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Bestehende Betriebskläranlage der Fa. Martin Bauer GmbH & Co. KG: Änderungsvorhaben

13.06.2024

Für die bestehende Betriebskläranlage der Fa. Martin Bauer GmbH & Co. KG wurde die Änderung der Einleitungsstelle von Sechselbach in Kleine Weisach und die Änderung der Einleitungsmenge von 350 m3/d auf 420 m3/d sowie die Anhebung des CSB Anforderungswertes von 75 mg/l auf 200 mg/l und Streichung des Anforderungswertes für abfiltrierbare Stoffe beantragt. Laut Fachbehörden sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen. Deshalb ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu machen. Wichtiger Hinweis: Aktualisierter Änderungsantrag vom 06.02.2024 Nach Vorliegen der Studie hat die Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG die bisherigen zwei Änderungsanträge aktualisiert. Statt in die Kleine Weisach soll die Einleitstelle im Sechselbach verlegt werden; die Anhebung des Anforderungswertes für CSB wurde reduziert. Der aktualisierte Änderungsantrag (Änderung der wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis) beinhaltet die Verlegung der Einleitstelle um 23 Meter bachabwärts im Sechselbach, eine Erhöhung der Einleitung der Tagesabwassermenge von 350 m3/d auf 420 m3/d und der Jahresschmutzwassermenge von 116.000 m3/a auf 138.000 m3/a sowie eine Anhebung des Anforderungswertes für den Parameter CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) von 75 mg/l auf 110 mg/l.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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