Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Dorna Repowering

29.05.2024

Die Antragstellerin beantragt die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Enercon E-138 EP3 E2, mit einer Nennleistung von 4,2 MW, einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotordurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13m je Anlage, einschließlich Kranstell-, Lager-, Montageflächen und sonstiger zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen benötigten Einrichtungen. Es ist auch vorgesehen, parallel zum Bau der neuen WEA im ausgewiesenen Vorranggebiet acht alte Anlagen abzubauen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Genehmigungsverfahren Hamburger Stadtentwässerung AöR

28.05.2024

Die Hamburger Stadtentwässerung AöR, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg, hat am 27. November 2020, vervollständigt am 24. März 2021, bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Genehmigung, für die Änderung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren bei nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen oder mehr je Stunde (Klärschlammverbrennungsanlage VERA), auf dem Grundstück Köhlbranddeich 3, 20547 Hamburg, Gemarkung Steinwerder/Waltershof, Flurstücke 1442 und 1969, beantragt. Die Änderung der Klärschlammverbrennungsanlage VERA umfasst die Errichtung und den Betrieb: • einer vierten Verbrennungslinie (Wirbelschichtkessel) mit einer Durchsatzkapazität von 4,5 t/Stunde, • einer Dampfturbine, • einer Fremdschlammannahme, • drei Klärschlammtrocknern mit einer Durchsatzkapazität von 21,5 t/h, • zwei Nassschlammsilos mit einer Lagerkapazität von je ca. 1.300 t, • sowie Nebeneinrichtungen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde), Verfahrensart G, des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Anlage 1 Nr. 8.1.1.2 ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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