Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren nach § 38 NdsStrG für die Herstellung einer Radwegbrücke über die Weser beim Intscheder Wehr auf dem Gebiet des Fleckens Langwedel und der Gemeinde Blender

17.05.2024

Der Fachdienst Straßen des Landkreises Verden hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Nds. Straßengesetz (NStrG) beantragt. Die neu zu errichtende Fahrrad- und Fußgängerbrücke soll in Sichtweite des Wehres Inschede, in ca. 200 m Entfernung zur Wehranlage im Unterwasser der Weser gebaut werden. Die geplante Brücke wird das Gewässer in geschwungener Form überspannen. Von der Planfeststellung sind folgende Bereiche umfasst:  Radwegquerung der K9 nördlich der Weser  Radweg parallel zur Weser  Radweg auf Rampenbauwerk zum Erreichen des Anschlussniveaus der Vorlandbrücke  Nördliche Vorlandbrücke bis zum Widerlager der Hauptbrücke  Neue Weserbrücke in geschwungener Bauform zum südlichen Widerlager  Südliche Vorlandbrücke vom Widerlager der Hauptbrücke zum südlichen Rampenbauwerk  Radweg auf Rampenbauwerk zum Erreichen des Bestandsniveaus  Radwegführung zum Erreichen des südlichen Anschlusspunktes an der K9  Radwegquerung der K9 südlich der Weser  Mastbauwerk und Verspannungsbauwerk für die Schrägseilhängebrücke  Wirtschafts- und Unterhaltungswege zur Instandhaltung der Mast- und Verspannungsbauwerke Für dieses Vorhaben war gemäß § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i.V.m. Nr. 5 der Anlage 1 zum NUVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Eine überschlägige Prüfung hat unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien ergeben, dass von dem Vorhaben weder auf Grund seiner Art, noch seiner Größe oder seines Standortes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der Planentwurf mit Zeichnungen und Erläuterungen liegt in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 beim Flecken Langwedel (Rathaus, Große Straße 1, 27299 Langwedel, Zi 23) und bei der Gemeinde Blender (Rathaus, Braunschweiger Straße 10, 27321 Thedinghausen, Zi 1.14) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die vollständigen Planunterlagen stehen zudem auf der Internetseite des Landkreises Verden (https://www.landkreis-verden.de/bekanntmachungen) zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Windpark Stolberg - Drei-Kaiser-Eichen

17.05.2024

Die JUWI GmbH (Energie-Allee 1 in 55286 Wörrstadt) hat bei der StädteRegion Aachen als zuständiger Genehmigungsbehörde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG beantragt. Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers Vestas. Es sind dabei verschiedene Anlagentypen geplant: - 2 x Vestas V 136, Nabenhöhe 112 m, Nennleistung 4,2 MW, Rotorradius 68 m - 4 x Vestas V 150, Nabenhöhe 125 m, Nennleistung 6,0 MW. Rotorradius75 m - 2 x Vestas V 150, Nabenhöhe 148 m, Nennleistung 6,0 MW. Rotorradius75 m. Hierbei handelt es sich um Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entsprechend Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Projektgebiet (definiert als die nähere Umgebung der WEA-Standorte und der Zuwegung) befindet sich südöstlich von Aachen (NRW) in der StädteRegion Aachen. Das Projektgebiet liegt im südlichen Randbereich des Stadtgebiets von Stolberg (Rhld.). Im Süden beginnt das Stadtgebiet von Simmerath, südwestlich liegt das Gemeindegebiet von Roetgen und befindet sich ebenfalls in der StädteRegion Aachen. Östlich davon befindet sich das Gemeindegebiet von Hürtgenwald, welches im Landkreis Düren liegt. Alle Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Stolberg (Rhld.), auf den Gemarkungen Zweifall und Gressenich. Die genauen Angaben sind den Antragsunterlagen zu entnehmen. Da es sich bei dem Vorhaben um die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm handelt, ist für das Vorhaben gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Gemäß § 7 Absatz 3 UVPG hat die JUWI GmbH die freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Genehmigungsbehörde verzichtet daher auf die Vorprüfung. Für das geplante Vorhaben besteht somit eine UVP- Pflicht und das Verfahren ist gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu führen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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