Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung von zwei Windkraftanlagen in Langwedel-Völkersen (Windpark Heidkrug)

20.09.2024

Die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Verden beantragt, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V162-7.2 mit 7,2 MW Leistung,169 m Nabenhöhe, 162 m Rotordurchmesser und 250 m Gesamthöhe (Windpark Heidkrug), sowie die Herstellung von Zuwegungs-, Kranaufstell- und Abstellflächen zu erteilen. Die Standorte der Anlagen liegen im Außenbereich von Langwedel-Völkersen an der Rotenburger Straße, Gemarkung Völkersen, Flur 3, Flurstücke 44/1, 129/45, 130/45, 132/45, 144/81, 145/81, 160/115, 47/1, 50/1, 75/9, 76, 82/1 und 106/1. Die Anlagen sollen im Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG und Nr. 1.6.2 „V“ des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Die Vorhabenträgerin hat beantragt, das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Am Standort sind ein bestehendes Vorhaben mit zwei Windkraftanlagen und ein geplantes Vorhaben mit elf Windkraftanlagen zu berücksichtigen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung von 11 Windkraftanlagen in Langwedel-Haberloh (Windpark Haberloh)

20.09.2024

Die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Verden beantragt, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen des Typs Vestas V162-7.2 mit 7,2 MW Leistung,169 m Nabenhöhe, 162 m Rotordurchmesser und 250 m Gesamthöhe (Windpark Haberloh), sowie die Herstellung von Zuwegungs-, Kranaufstell- und Abstellflächen zu erteilen. Die Standorte der Anlagen liegen im Außenbereich von Langwedel-Haberloh an der Haberloher Straße, Gemarkung Haberloh, Flur 1, Flurstücke 83/4, 83/3, 131/1, 76/2, 82/2, Flur 2, Flurstücke 23/4, 23/5, 26, 20/6, 20/4, 32/18, 20/5, 20/3, Gemarkung Völkersen, Flur 2, Flurstücke 244/4, 244/5, 242/4, 242/3, 452/239, 5/2, 8/1, 246/1, 507/7, 5/1, 510/7, 521/11, 6/2, Flur 3, Flurstücke 10, 11, Flur 5, Flurstücke 55/2, 54/2, 53/2, 58/2, 2/1, 57/2. Die Anlagen sollen im Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG und Nr. 1.6.2 „V“ des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Die Vorhabenträgerin hat beantragt, das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
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Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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