Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen mit dem Typ Enercon E-160 EP5 E3 R1, Windpark Steinert, Gemarkung Hallschlag, Flur 9, Flurstücke 72/1 und 11

19.04.2024

Die Firma C & C Eifel Windenergie GmbH & Co. KG, Trierer Straße 43, 54611 Hallschlag beantragt die Aufstellung von 4 Windkraftanlagen auf der Gemarkung Hallschlag in der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kreis Vulkaneifel. Beantragt wird die Errichtung und der Betrieb von 4 Windkraftanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Gesamthöhe von 246,6 m und einer Leistung von jeweils 5,5 MW. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG und Nr.1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV i.V.m. mit §§ 15 ff UVPG i.V.m. mit Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG im förmlichen Verfahren gem. § 10 BImSchG. Die Anlagenstandorte liegen außerhalb der Vorranggebiete für Windkraft des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) der Region Trier, Teilfortschreibung "Windkraft" 2004 und des Entwurfs des ROP (Stand 2014), sowie außerhalb von Sonderbauflächen für Windenergienutzung des gültigen Flächennutzungsplans (FNP) der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll bzw. der heutigen VG Gerolstein. Beide Planungen (RROP und FNP) werden zurzeit fortgeschrieben. Dabei ist die Ausweisung des Plangebiets als Sonderbaufläche Windenergie im FNP der VG Gerolstein geplant.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

K 2, Gradientenverbesserung der Kreisstraße Nr. 2 in der Verbandsgemeinde Freinsheim im Landkreis Bad Dürkheim im Zuge der Erneuerung einer Eisenbahnüberführung bei Dackenheim

19.04.2024

Der vorliegende Entwurf behandelt den Umbau der vorhandenen K 2 von Dackenheim nach Freinsheim (Bau-km 0+980,00 bis 1+440,00). Es ist zukünftig vorgesehen die K 2 mit einer veränderten Böschungssituation im Zuge der Erneuerung einer Eisenbahnüberführung (EÜ) verkehrs- sowie standsicherheitstechnisch zu optimieren. Die K 2 liegt südöstlich von der Ortsgemeinde Dackenheim im Landkreis Bad Dürkheim (DÜW) in Rheinland-Pfalz. Die Kreisstraße 2 verbindet die Ortsgemeinden Dackenheim und Freinsheim. Kurz hinter der Gemeinde Dackenheim besitzt die K 2 Anschlüsse an zwei Wirtschaftswege. Auf der geplanten Ausbaustrecke befindet sich eine Überführung der Deutschen Bahn (DB). Weitere Bauwerke sind keine vorhanden. Die Gradientenverbesserung der K 2 erfolgt aufgrund von Rutschungen der Straßenböschung und der erforderlichen Erneuerung einer Eisenbahnüberführung. Eine lichte Höhe von 4,50 m zwischen Unterkante Bauwerk und Fahrbahnoberfläche muss gegeben sein. Im Zuge dessen wird die geplante Achse der K 2 im Abschnitt (Bau-km 1+190,00 bis 1+300,00) in Richtung Südwesten verschoben. Dadurch resultiert eine größere Sichtweite. Des Weiteren werden zwischen den unüblich steilen Böschungen und der Fahrbahn Randstreifen angeordnet. Die durch den LBM Speyer in Auftrag gegebene Verkehrszählung aus dem Jahr 2013 ergab eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 2.556 Kfz/24 h. Der Schwerverkehrsanteil beträgt 34 Fz/24 h (ca. 1,4 %). Die Baulänge beträgt ca. 460 m. Am Baubeginn hat die Planung eine Höhenlage von ca. 174,00 m ü. NN, an dem Ausbauende stellt sich eine Höhenlage von ca. 140,00 m ü. NN ein. Die Planung wurde bereits zwischen dem Landesbetrieb Mobilität Speyer und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), Obere Naturschutzbehörde (Regionalstelle Neustadt) im Mai 2016 abgestimmt. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Kreisstraßen" eingesehen werden.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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