Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG (LG-104 und LG-105)

06.05.2024

Aktenzeichen: 766.0001/23/1.6.2 (LG-104) 766.0002/23/1.6.2 (LG-105) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf den nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-104: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 16, Flurstück 58 • LG-105: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 17, Flurstück 194. Bei den Anlagen LG-104 und LG-105 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160,0 m und einer Gesamthöhe von 240,0 m sowie einer Leistung von 5,56 MWel. Die Anlagen LG-104 und LG-105 sollen laut Antrag im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Bauantrag für die Errichtung einer temporären Baustellenunterkunft mit Außensportanlagen in Heide-Süderholm

06.05.2024

Die Adapteo GmbH, Hugenottenallee 167, 63263 Neu-Isenburg, hat bei der Stadt Heide - Der Bürgermeister als untere Bauaufsichtsbehörde - gemäß § 57 Absatz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Landesbauordnung, § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter sowie § 65 Absatz 5 der Gemeindeordnung mit Bauantrag vom 15.03.2024, eingegangen am 12.04.2024, die Erteilung der Baugenehmigung im Sinne des § 72 der Landesbauordnung für die Errichtung einer temporären Baustellenunterkunft für die Dauer von 18 Monaten auf dem Grundstück der Liegenschaft Stadt Heide, Gemarkung Süderholm, Flur 41, Flurstück 40 (gelegen im Bereich nördlich der Hamburger Straße, westlich des Dorlenschweges, südlich der Rendsburger Straße und östlich des Südermoorweges) für Beschäftigte auf der Baustelle des Batteriezellenwerkes „Northvolt Drei“ in der Gemeinde Lohe-Rickelshof und der Gemeinde Norderwöhrden beantragt. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung von insgesamt 19 Gebäuden in drei Ausführungen (Typ A: 17 Gebäude/Typ B: ein Gebäude/Typ C: ein Gebäude) mit jeweils zwei Geschossen in Raumzellenbauweise, die Anlage von insgesamt 215 Stellplätzen für Personenkraftwagen, die Errichtung von Nebenanlagen sowie die Anlage eines Freigeländes mit Sport- und sonstigen Gemeinschaftsflächen. Die Gebäude des Typs A und des Typs B sind vorgesehen, Unterkünfte mit insgesamt 850 Plätzen für Beschäftigte auf der Baustelle des Batteriezellenwerkes „Northvolt Drei“ aufzunehmen. Das Gebäude des Typs C ist vorgesehen, die Verwaltung, den Empfang, eine Verkaufsstelle für Waren des täglichen Bedarfs und einen Fitnessraum aufzunehmen. Das Bauvorhaben ist gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 6.1 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig. Es erfolgt daher die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens an dem Baugenehmigungsverfahren im Sinne des § 64 der Landesbauordnung. Die für das Baugenehmigungsverfahren und die Entscheidung über den Bauantrag zuständige Behörde ist der Bürgermeister der Stadt Heide als untere Bauaufsichtsbehörde, Postelweg 1, 25746 Heide (Telefon: 0481/6850-0; E-Mail: bauaufsicht@stadt-heide.de; Internet: https://www.heide.de). 92 Bei der Entscheidung über den Bauantrag wird es sich um die Erteilung der Baugenehmigung oder die Ablehnung des Bauantrages handeln. Die Adapteo GmbH hat einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 16 Absatz 1 und Absatz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Außerdem liegen bereits weitere das Bauvorhaben betreffende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 19 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die für die Ermittlung und die Bewertung der Umweltauswirkungen des Bauvorhabens im Sinne des § 2 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung von Bedeutung sein können, vor.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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