Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsbeschluss für die Zulassung der Änderungen des 1. Nachtrages (29.09.2003) und des 3. Nachtrages (19.11.2007) des Rahmenbetriebsplanes des Diabastagebaus "Blasbach" der Firma Holcim Kies & Splitt GmbH in der Gemarkung Blasbach, Stadt Wetzlar und Erteilung der Plangenehmigung zur Verlegung des Mehlbaches

13.05.2024

Auf Antrag der Firma Holcim Kies & Splitt GmbH hat das Regierungspräsidium Gießen mit Beschluss vom 10.04.2024 die Zulassung der Änderung der Rahmenbetriebspläne vom 29.09.2003 (1.Nachtrag) und 19.11.2007 (3.Nachtrag) für die Erweiterung und Wiedernutzbarmachung des Diabastagebaus „Blasbach“, Gemarkung Blasbach, Stadt Wetzlar und zur Erteilung der Plangenehmigung zur Verlegung des Mehlbaches planfestgestellt.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren Neubau Stadtbahn Glückstein-Quartier

13.05.2024

Mit Anschlüssen an die Bestandsstrecken im Westen (Haltestelle MA Hauptbahnhof Süd) sowie im Osten (Haltestelle Hochschule) wird die Neubaustrecke eine Länge von ca. 1,5 Kilometern haben. Durch die Querverbindung werden die Stadtbahnlinien 1, 3 und 8 verknüpft. Auf der Strecke sollen vier Haltestellen zur Erschließung der Flächen entstehen. Die Neubaustrecke durch das Glückstein-Quartier soll zweigleisig realisiert werden. Zudem ist eine Führung der Strecke größtenteils auf besonderem Bahnkörper, also baulich getrennt von der Fahrbahn des Individualverkehrs, sowie als Ausführung als Grüngleis vorgesehen. Die geplanten vier barrierefreien Haltestellen werden an den Standorten im Bereich des heutigen Lindenhofplatzes, des Hanns-Glückstein-Parks, des John Deere Regional Centers sowie an der Mensa der Mannheimer Hochschule errichtet.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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