Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau Hochwasserrückhaltebecken Draisdorfer Bach in Chemnitz, OT Draisdorf

04.06.2024

Auf Antrag der Stadt Chemnitz, Tiefbauamt, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz vom 5. Februar 2019 wird unter dem Geschäftszeichen C46-0522/1009 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in der Ortslage Draisdorf der Stadt Chemnitz mit einem Stauvolumen von ca. 5.600 m³. Das Hochwasserrückhaltebecken soll als grünes Becken im Hauptschluss des Draisdorfer Baches oberhalb der Reitplätze an der Straße „An der Hole“ ausgebildet werden. Des Weiteren ist die Ertüchtigung des vorhandenen Weges entlang der Reitplätze sowie die Umverlegung und Neuerrichtung im Bereich des Dammbauwerkes vorgesehen. Die bauzeitliche Zufahrt zum Dammbauwerk erfolgt über eine anzulegende Baustraße von der Straße „An der Hole“ aus entlang des rechten Ufers des Draisdorfer Baches. Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ist außerdem unterstrom des Beckenstandortes der Ersatzneubau einer Fußgängerbrücke in Höhe der Reitplätze geplant. Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe sind die Sanierung von drei Kleingewässern im Glösaer Wald (Flurstücke Nr. 541/1 und 555, Gemarkung Ebersdorf) und die Anlage einer Feldhecke in der Rotluffer Feldflur (Flurstück Nr. 323, Gemarkung Rottluff) vorgesehen. Im Rahmen der Tektur wurden zunächst die bei der wasserbaufachlichen Prüfung festgestellten Unstimmigkeiten korrigiert. Hierfür ist unter anderem auf eine Veränderung der zugrundeliegenden Niederschlagsdaten und auf die veränderte Einstufung des Hochwasserrückhaltebeckens als kleines Becken eingegangen worden. Außerdem sind der Planung veränderte Speicherbemessungen und der Statikbericht eines Prüfingenieurs für Standsicherheit, Fachrichtung Massivbau, hinzugefügt worden. Außerdem ist das Bauwerksverzeichnis hinsichtlich der Versorgungsleitungen und sonstigen Anlageteile ergänzt worden. Darüber hinaus sind Ausführungen zu der Notwendigkeit des Ersatzneubaus des Brückenbauwerkes (BW 8) ergänzt und in die Planunterlage eingearbeitet worden. Die Umweltplanung ist hinsichtlich der Ersatzmaßnahmen E1 und E3 erweitert und ergänzt worden. Die ursprünglich zu der Ersatzmaßnahme E1 eingereichten Unterlagen genügten den Anforderungen an eine beurteilungsfähige Planunterlage nicht. Um die hierfür notwendige Planungsqualität zu gewährleisten, ist der Unterlage eine ausführliche Genehmigungsplanung für die Ersatzmaßnahme E1 neu hinzugefügt worden. Die Ersatzmaßnahme E3 ist hinsichtlich der abzulösenden Flächen aus einer bereits durch ein anderes Vorhaben bestehenden Kompensationsmaßnahme erweitert worden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

UVP zur Errichtung des Windparks Altenmedingen - Römstedt mit 12 WEA

04.06.2024

Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe , plant die Errichtung und den Betrieb von zwölf Windenergieanlagen (WEA) des Typs GE5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 161 m und einem Rotordurchmesser von 158 m, d.h. einer Gesamthöhe von 240 m als gemeinsame Anlage Windpark Altenmedingen - Römstedt im Gebiet der Gemeinden Altenmedingen und Römstedt (Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf). Die Errichtung und der Betrieb der WEA sind auf folgenden Standorten geplant: „WEA 1“ – Gemarkung Secklendorf, Flur 2, Flurstück 20/2 „WEA 2“ – Gemarkung Secklendorf, Flur 2, Flurstück 28/3 „WEA 3“ – Gemarkung Römstedt, Flur 1, Flurstück 7/2 „WEA 4“ – Gemarkung Altenmedingen, Flur 7, Flurstücke 51/2, 59/1 „WEA 5“ – Gemarkung Altenmedingen, Flur 7, Flurstücke 49, 50 „WEA 6“ – Gemarkung Secklendorf, Flur 2, Flurstück 28/3 „WEA 7“ – Gemarkung Römstedt, Flur 1, Flurstück 164/3 „WEA 8“ – Gemarkung Römstedt, Flur 1, Flurstück 12/1 „WEA 9“ – Gemarkung Römstedt, Flur 1, Flurstück 83 „WEA 10“ – Gemarkung Niendorf I, Flur 3, Flurstück 6/12 „WEA 11“ – Gemarkung Römstedt, Flur 1, Flurstück 12/1 „WEA 12“ – Gemarkung Niendorf I, Flur 3, Flurstück 6/12 Die Antragsflurstücke werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht nach §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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