Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau Hochwasserrückhaltebecken Draisdorfer Bach in Chemnitz, OT Draisdorf

23.05.2024

Auf Antrag der Stadt Chemnitz, Tiefbauamt, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz vom 5. Februar 2019 wird unter dem Geschäftszeichen C46-0522/1009 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in der Ortslage Draisdorf der Stadt Chemnitz mit einem Stauvolumen von ca. 5.600 m³. Das Hochwasserrückhaltebecken soll als grünes Becken im Hauptschluss des Draisdorfer Baches oberhalb der Reitplätze an der Straße „An der Hole“ ausgebildet werden. Des Weiteren ist die Ertüchtigung des vorhandenen Weges entlang der Reitplätze sowie die Umverlegung und Neuerrichtung im Bereich des Dammbauwerkes vorgesehen. Die bauzeitliche Zufahrt zum Dammbauwerk erfolgt über eine anzulegende Baustraße von der Straße „An der Hole“ aus entlang des rechten Ufers des Draisdorfer Baches. Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ist außerdem unterstrom des Beckenstandortes der Ersatzneubau einer Fußgängerbrücke in Höhe der Reitplätze geplant. Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe sind die Sanierung von drei Kleingewässern im Glösaer Wald (Flurstücke Nr. 541/1 und 555, Gemarkung Ebersdorf) und die Anlage einer Feldhecke in der Rotluffer Feldflur (Flurstück Nr. 323, Gemarkung Rottluff) vorgesehen. Im Rahmen der Tektur wurden zunächst die bei der wasserbaufachlichen Prüfung festgestellten Unstimmigkeiten korrigiert. Hierfür ist unter anderem auf eine Veränderung der zugrundeliegenden Niederschlagsdaten und auf die veränderte Einstufung des Hochwasserrückhaltebeckens als kleines Becken eingegangen worden. Außerdem sind der Planung veränderte Speicherbemessungen und der Statikbericht eines Prüfingenieurs für Standsicherheit, Fachrichtung Massivbau, hinzugefügt worden. Außerdem ist das Bauwerksverzeichnis hinsichtlich der Versorgungsleitungen und sonstigen Anlageteile ergänzt worden. Darüber hinaus sind Ausführungen zu der Notwendigkeit des Ersatzneubaus des Brückenbauwerkes (BW 8) ergänzt und in die Planunterlage eingearbeitet worden. Die Umweltplanung ist hinsichtlich der Ersatzmaßnahmen E1 und E3 erweitert und ergänzt worden. Die ursprünglich zu der Ersatzmaßnahme E1 eingereichten Unterlagen genügten den Anforderungen an eine beurteilungsfähige Planunterlage nicht. Um die hierfür notwendige Planungsqualität zu gewährleisten, ist der Unterlage eine ausführliche Genehmigungsplanung für die Ersatzmaßnahme E1 neu hinzugefügt worden. Die Ersatzmaßnahme E3 ist hinsichtlich der abzulösenden Flächen aus einer bereits durch ein anderes Vorhaben bestehenden Kompensationsmaßnahme erweitert worden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 17 Windkraftanlagen in Erndtebrück und Bad Berleburg (WestfalenWind "Verfahren 2")

22.05.2024

Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6 in 33100 Pa-derborn, hat mit Datum vom 27.10.2022 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 27.10.2022), die Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 17 Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Gemeinde Erndtebrück und der Stadt Bad Berleburg, beantragt. Die Antragstellerin hat die sieben Antragspakete Antragspaket Gutes Wasser Süd (Az.: 70.1-970.0019/22/1.6.2), Antragspaket Womelsdorf (Az.: 70.1-970.0020/22/1.6.2), Antragspaket Elstrauch (Az.: 70.1-970.0021/22/1.6.2), Antragspaket Homburg (Az.: 70.1-970.0022/22/1.6.2), Antragspaket Neujagen (Az.: 70.1-970.0023/22/1.6.2), Antragspaket Rentmeisterskopf (Az.: 70.1-970.0024/22/1.6.2) und Antragspaket Wingeshausen (Az.: 70.1-970.0025/22/1.6.2) bei der Genehmigungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein mit o.g. Datum und den jeweiligen Aktenzeichen eingereicht. Aufgrund der Verwaltungseffizienz, den umwelt-rechtlichen Wechselwirkungen der einzelnen Antragspakete zueinander sowie zum besseren Verständnis für die Öffentlichkeit hat die Genehmigungsbehörde des Kreises Sie-gen-Wittgenstein entschieden, die Verfahrenspakete für den Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung zu bündeln. Das somit beantragte Gesamt-Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von 17 Windkraftanlagen des Fabrikats Siemens Gamesa, Typ SG 6.6-170 (Stahlrohrturm und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) mit den jeweiligen Abmessungen o Nabenhöhe: 165,00 m über Grund o Gesamthöhe: 250,00 m o Rotor-Durchmesser: 170,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) und einer Anlagenleistung (elektrische Nennleistung) von jeweils max. 6.600 kW in den Gemeinden Erndtebrück und Bad Berleburg mit folgende Gemarkungen, Fluren und Flurstücken: Antragspaket Gutes Wasser Süd: 1) WEA 1: 57339 Erndtebrück, Gemarkung: Birkelbach, Flur: 3, Flurstück: 16 2) WEA 2: 57339 Erndtebrück, Gemarkung: Birkelbach, Flur: 3, Flurstück: 16 Antragspaket Womelsdorf: 3) WEA 1: 57339 Erndtebrück, Gemarkung: Womelsdorf, Flur: 1, Flurstück: 12 4) WEA 2: 57339 Erndtebrück, Gemarkung: Womelsdorf, Flur: 1, Flurstück: 13 5) WEA 3: 57339 Erndtebrück, Gemarkung: Womelsdorf, Flur: 1, Flurstück: 14 Antragspaket Elstrauch: 6) WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Schüllar, Flur: 2, Flurstück: 16 7) WEA 2: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Schüllar, Flur: 3, Flurstück: 62 8) WEA 3: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Schüllar, Flur: 10, Flurstück: 115 Antragspaket Homburg: 9) WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Girkhausen, Flur: 11, Flurstück: 9 10) WEA 2: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Girkhausen, Flur: 11, Flurstück: 43 11) WEA 3: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Girkhausen, Flur: 11, Flurstück: 46 12) WEA 4: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Wemlinghausen, Flur: 6, Flurstück: 23 Antragspaket Neujagen: 13) WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Wemlinghausen, Flur: 10, Flurstück: 48 Antragspaket Rentmeisterskopf: 14) WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Bad Berleburg, Flur: 15, Flurstück: 42 15) WEA 2: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Bad Berleburg, Flur: 15, Flurstück: 21 Antragspaket Wingeshausen: 16) WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Wingeshausen, Flur: 23, Flurstück: 31 17) WEA 2: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Wingeshausen, Flur: 23, Flurstück: 31 2. die Herrichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen sowie Montage- und Lagerflächen an den o.g. Windkraftanlagen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Die Anlagen gehören zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (G) des Anhangs 1 der Ver-ordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern. Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 der Anlage 1, Spalte 2 (A) UVPG (Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern). Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) ist dabei unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Für die Vorhaben besteht hier aufgrund der Kumulation der einzelnen Antragspakete nach § 10 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Wegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt. Das Vorhaben mit den einzelnen Antragspaketen bedarf insgesamt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich bekannt gemacht.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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