Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur Änderung des Brunnenmanagements im Wasserwerk Rastatt-Ottersdorf und Neubau von drei Tiefbrunnen

30.04.2024

Die Stadtwerke Rastatt GmbH hat mit den eingereichten Erläuterungen und Plänen vom 9. September 2022 beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umweltamt und Gewerbeaufsicht, die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 14. März 1975 zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasser-versorgung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis für drei Tiefenbohrungen für drei neue Tiefbrunnen D, E und F (Tiefe ca. 60 m, 38 m und 62 m), Flst.-Nr. 4294, Gemarkung Ottersdorf, nach §§ 8, 9 und 12 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 43 Wassergesetz (WG) beantragt. Das beantragte geänderte Brunnenmanagement sieht künftig eine Umverteilung der Entnahmemengen auf die sechs Brunnen A bis F vor. Die Entnahme an den Bestandsbrunnen A bis C wird künftig zurückgefahren und stattdessen an den neu geplanten Brunnen wie beantragt Wasser entnommen. Die prognostizierte Grundwasserabsenkung ≥ 10 cm liegt bei Normalbetrieb auf Gemarkung Rastatt. Es handelt sich fast ausschließlich um Waldflächen. Bei Notbetrieb liegen außerdem landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemarkung Rastatt sowie Waldflächen der Gemarkungen Baden-Baden und Iffezheim innerhalb der prognostizier-ten Grundwasserabsenkung ≥ 10 cm. Siedlungs- oder Gewerbeflächen sind nicht betroffen. Die bisher erlaubte Gesamtentnahmemenge von Qges = 342 l/s, 23.600 m³/d, 4,45 Mio m³/a aus sechs Brunnen bleibt unverändert. Die Versorgungsgebiete werden erweitert.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb eines Klärschlamm-Heizkraftwerks der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am Standort Walheim

30.04.2024

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) mit Sitz in der Durlacher Allee 93 in 76131 Karlsruhe, plant zur regionalen Klärschlammentsorgung die Errichtung eines Klärschlammheizkraftwerkes am bestehenden Kraftwerksstandort in Walheim, Mühlstraße in 74399 Walheim. Vorgesehen ist eine sogenannte Monoverbrennung zur ausschließlichen Verbrennung von kommunalem Klärschlamm. Die maximale Feuerungswärmeleistung der Anlage beträgt 15,1 MWth. Die Anlage ist für maximal 180.000 Tonnen entwässerten Klärschlamm (EKS) sowie 5.000 Tonnen trockenen Klärschlamm (TKS) ausgelegt. Das entspricht einer Jahreskapazität von 50.000 Tonnen (Trockensubstanz) Klärschlamm.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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