Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Plangenehmigung (§ 68 Abs. 2 WHG) für den Gewässerausbau des Fuchsbaches in Freinsheim im Bereich „Parkplatz an der Quell“

10.06.2024

Renaturierung des Fuchsbaches in Freinsheim im Bereich "Parkplatz an der Quell"

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

„Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to“

10.06.2024

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to in Altleiningen, Talstraße 2; Fa. Dradura Die Firma Dradura, Talstraße 2 in 67317 Altleiningen, stellte bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 10, 19 Bundesimmissionsschutz-gesetz - BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to in Altleiningen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein immissionsschutzrechtliches Verfahren für das gemäß § 7 Abs. 2 i.V. mit Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsgesetzes - UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim, gibt als die für das Genehmigungsverfahren zuständige Untere Immissionsschutzbehörde bekannt, dass für das Vorhaben nach der standortbezogenen Vorprüfung ergab, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be-steht. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass keine erhebliche bzw. nachteilige Um-weltauswirkungen auf die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes berührt werden. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Bad Dürkheim, den 22.4.2024 Kreisverwaltung Bad Dürkheim In Vertretung Gez. Unterschrift Sven Hoffmann Kreisbeigeordneter

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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