Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Brakel Modexen GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen

19.04.2024

Die Windpark Brakel Modexen GmbH & Co. KG, Brakeler Märsch 4, 33034 Brakel, beantragt jeweils in verschiedenen Antragskonfigurationen die immissionsschutzrechtliche Genehmi-gung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sieben Wind-energieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 MW mit verschiedenen Naben- und Gesamthöhen und einer Leistung von jeweils 5,6 MW auf den folgenden Grundstücken in 33034 Brakel: WEA 3: Gemarkung Brakel, Flur 43, Flurstück 37 (148 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthöhe) (Az.: 44.0009/22/1.6.2) WEA 4: Gemarkung Brakel, Flur 43, Flurstück 1 (148 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthöhe) (Az.: 44.0009/22/1.6.2) WEA 5: Gemarkung Brakel, Flur 43, Flurstück 20 (169 m Nabenhöhe, 250 m Gesamthöhe) (Az.: 44.0010/22/1.6.2) WEA 6: Gemarkung Brakel, Flur 43, Flurstück 34 (169 m Nabenhöhe, 250 m Gesamthöhe) (Az.: 44.0010/22/1.6.2) WEA 10: Gemarkung Hembsen, Flur 3, Flurstück 4 (148 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthöhe) (Az.: 44.0011/22/1.6.2) WEA 13: Gemarkung Hembsen, Flur 3, Flurstück 9 (119 m Nabenhöhe, 200 m Gesamthöhe) (Az.: 44.0012/22/1.6.2) WEA 14: Gemarkung Brakel, Flur 41, Flurstück 38 (148 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthöhe) (Az.: 44.0013/22/1.6.2) Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahren-sart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin mit Schreiben vom 08.03.2022 gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Die Genehmigungsbehörde hat auf Grund dessen am 28.03.2022 entschieden eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Verfahren wird daher im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Bürgerwind Hembsen GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von sieben WEA in 33034 Brakel

19.04.2024

Die Bürgerwind Hembsen GmbH & Co. KG, Koppelweg 2a, 33034 Brakel-Hembsen, bean-tragt jeweils einzeln die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 MW mit verschiedenen Naben- und Gesamthöhen und einer Leistung von jeweils 5,6 MW auf den folgenden Grundstücken in 33034 Brakel: WEA 1: Gemarkung Hembsen, Flur 12, Flurstück 71 (169 m Nabenhöhe, 250 m Gesamthö-he) (Az.: 44.0002/22/1.6.2) WEA 2: Gemarkung Hembsen, Flur 12, Flurstück 4 (148 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthöhe) (Az.: 44.0003/22/1.6.2) WEA 7: Gemarkung Hembsen, Flur 13, Flurstück 5 (169 m Nabenhöhe, 250 m Gesamthöhe) (Az.: 44.0004/22/1.6.2) WEA 8: Gemarkung Hembsen, Flur 13, Flurstück 82 (169 m Nabenhöhe, 250 m Gesamthö-he) (Az.: 44.0005/22/1.6.2) WEA 9: Gemarkung Hembsen, Flur 4, Flurstück 24 (148 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthöhe) (Az.: 44.0006/22/1.6.2) WEA 11: Gemarkung Hembsen, Flur 4, Flurstück 15 (148 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthö-he) (Az.: 44.0007/22/1.6.2) WEA 12: Gemarkung Hembsen, Flur 4, Flurstück 13 (148 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthö-he) (Az.: 44.0008/22/1.6.2) Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahren-sart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin mit Schreiben vom 08.03.2022 gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Die Genehmigungsbehörde hat auf Grund dessen am 14.03.2022 entschieden eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Verfahren wird daher im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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