Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 11 Windkraftanlagen ( WKA Severin III)

10.05.2024

Die eno energy GmbH (Kempowski-Ufer 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von 11 Windkraftanlagen, Gemeinde Domsühl; Gemarkung Severin; Flur 1; Flurstücke 283/3, 281/6, 373, 412, 396, 431, 466 und 465 sowie Gemeinde Friedrichsruhe; Gemarkung Friedrichsruhe; Flur 4; Flurstücke 104, 89/2, 71/3, 75 vom Typ eno 160-6,0MW mit einer Leistung von 6000 kW, einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 245 m. Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Neubau Straßenbahnbetriebshof Adlershof

10.05.2024

Mit dem Vorhaben soll auf einer ca. 5,48 ha großen Industriebrache ein Betriebshof für Straßenbahnen auf dem Areal des ehemaligen Kohlebahnhofs an der Köpenicker Straße im Berliner Ortsteil Adlershof (Treptow-Köpenick) errichtet werden. Da der Senat die BVG mit dem Bau von Neubaustrecken und der Beschaffung neuer Straßenbahnfahrzeugen beauftragt hat, besteht die Notwendigkeit, die dafür erforderliche Infrastruktur anzupassen und auszubauen. Der neue Betriebshof liegt eingebettet zwischen Bahndamm, Köpenicker Straße und Wilhelm-Ostwald-Straße und erstreckt sich Richtung Norden bis in Höhe der verlängerten Richard-Willstätter-Straße und bindet über eine zweigleisige Zuführung an die bestehende Gleisschleife Adlershof an. Die einzige straßenseitige Erschließung erfolgt über eine ca. 50 m lange Zufahrt (Privatstraße im Eigentum der BVG) im Süden von der Köpenicker Straße aus. Im Osten des Straßenbahnbetriebshofs Adlershof – parallel zum Bahndamm – soll eine 14-gleisige Abstellanlage (Grüngleise) für Schienenfahrzeuge mit Dienstwegen und Umfahrungsgleis sowie Feuerwehrumfahrt entstehen, im Westen eine Werkstatthalle samt Anbau mit Lagerflächen und Werkstätten, Sozialeinrichtungen und Verwaltungsbüros. In das Nebenbetriebsgebäude soll ein Gleichrichterwerk integriert werden; der Bau der Gleisanlagen wird durch die dazugehörigen Fahrleitungsanlage ergänzt; ferner sind der Perimeterschutz und ein Pförtnerbau vorgesehen. Ein Großteil der Restfläche wird befestigt und versiegelt. Auf dem Betriebsgelände entstehen bis zu 110 oberirdische Parkplätze. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Absatz 1, 2 UVPG, da sie von der Vorhabenträgerin beantragt wurde und SenUMVK IV E 1 das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig nach § 7 Absatz 3 Sätze 1 und 2 UVPG (in Verbindung mit § 7 Absatz 1, 2 UVPG) erachtet.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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