Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 15848 Beeskow OT Radinkendorf, zusätzliche Bekanntmachung, Vorhaben-ID Süd-G00619 und Süd-G03120

16.05.2024

Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 6, 03044 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), in 15848 Beeskow OT Radinkendorf auf den Grundstücken in der Gemarkung Radinkendorf, Flur 1, Flurstücke 65 und 30 zwei Windkraftanlagen (WKA) zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zwei WKA des Typs Vestas V162 mit einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Nabenhöhe von 166 m, zuzüglich 3 m Fundamenterhöhung und einer Gesamthöhe von 250 m. Die elektrische Nennleistung soll je Anlage 5,6 MW betragen. Das Vorhaben umfasst weiterhin die Fundamente, Kranstellflächen und Zuwegungen zu den WKA sowie die zeitweilige beziehungsweise dauerhafte Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im 3. Quartal 2021 vorgesehen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Antrag für die beiden WKA wurde geteilt. Der Antrag für die eine WKA (WKA 01) wurde unter der ursprünglichen Vorhaben-ID Süd-G00619 und der für die zweite WKA (WKA 02) unter der Vorhaben-ID Süd-G03120 weitergeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zusätzliche und Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Oder-Spree, untere Wasserbehörde vom 23. August 2022: Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 6, 03044 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in 15848 Beeskow OT Radinkendorf auf dem Grundstück in der Gemarkung Radinkendorf, Flur 1, Flurstück 65 sowie Flurstück 30 je eine Windkraftanlage (WKA) zu errichten und zu betreiben. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag und seine Unterlagen für die zwei WKA wurden bereits mit Bekanntmachung vom 1. Oktober 2019 in der Zeit vom 9. Oktober bis 8. November 2019 zur Einsicht ausgelegt. Das Vorhaben wird derart geändert, dass für die Fundamente der WKA vor Bauausführung baugrundverbessernde Maßnahmen erforderlich werden und dadurch wasserrechtliche Zulassungen zu koordinieren sind. Die zusätzliche Bekanntmachung bezieht sich daher auf ergänzende wasserrechtliche Antragsunterlagen für die temporäre Verrohrung des Hammerstallgrabens (betrifft die WKA Flur 1, Flurstück 65) sowie für die dauerhafte Verrohrung des Hammerstallgrabens (betrifft die WKA Flur 1, Flurstück 30) als Bestandteil der Antragsunterlagen sowie auf die für die beiden Vorhaben darüber hinaus bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragten wasserrechtlichen Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit den §§ 9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes. Gegenstand der wasserrechtlichen Erlaubnisse ist die Materialeinbringung beim Rüttelstopfverfahren. Der Typ und die Parameter (Höhe, Rotordurchmesser, Betriebsweise, Schallleistungspegel, elektrische Nennleistung und Turm) der beiden WKA bleiben unverändert. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Genehmigungen für beide WKA in 15848 Beeskow OT Radinkendorf wurden erteilt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage in 15890 Schlaubetal - Reg.-Nr.: G00522

16.05.2024

Die Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 15890 Schlaubetal, Gemarkung Fünfeichen, Flur 3, Flurstück 273 eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben (Az.: G00522). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Vestas V150-6.0 MW mit einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Nabenhöhe von 169 m ohne Fundamenterhöhung und einer Gesamthöhe von 244 m über Grund. Die Nennleistung beträgt 6.0 MW. Zu der Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellflächen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 4. Quartal 2024 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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