Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

„Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to“

23.05.2024

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to in Altleiningen, Talstraße 2; Fa. Dradura Die Firma Dradura, Talstraße 2 in 67317 Altleiningen, stellte bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 10, 19 Bundesimmissionsschutz-gesetz - BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to in Altleiningen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein immissionsschutzrechtliches Verfahren für das gemäß § 7 Abs. 2 i.V. mit Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsgesetzes - UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim, gibt als die für das Genehmigungsverfahren zuständige Untere Immissionsschutzbehörde bekannt, dass für das Vorhaben nach der standortbezogenen Vorprüfung ergab, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be-steht. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass keine erhebliche bzw. nachteilige Um-weltauswirkungen auf die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes berührt werden. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Bad Dürkheim, den 22.4.2024 Kreisverwaltung Bad Dürkheim In Vertretung Gez. Unterschrift Sven Hoffmann Kreisbeigeordneter

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Zulassungsverfahren

380-kV-Ltg CCM PFA 4

23.05.2024

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 i.V.m. Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Cloppenburg, Lastrup, Essen (Oldenburg), Borg, Emstek, Großenkneten und Cappeln beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 4. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen vom Umspannwerk Cappeln_West (Gemeinde Cappeln) bis zur Landkreisgrenze der Landkreise Cloppenburg und Osnabrück, südlich von Essen (Oldb.) mit der Leitungsnummer LH-14-326. Es werden 49 neue Masten gebaut. Diese werden vollständig im Landkreis Cloppenburg errichtet und verlaufen durch die Gemeinden Cappeln, Stadt Cloppenburg, Lastrup und Essen (Oldenburg). Darüber hinaus befinden sich vom Mast 46 eine Seilzugfläche, eine Abspannfläche und eine temporäre Zuwegung im Landkreis Osnabrück, Gemeinde Menslage. Die Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnitts beträgt ca. 19 km.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Portlet ingrid-portal-apps::CategoryTeaser not available: String index out of range: 2

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg